Wirtschaft

Mieter mussten zu Unrecht Betriebskosten nachzahlen

Tausende Mieter bekommen wegen ihrer strittigen Mietverträge im Schnitt 760 Euro zurück. Die Arbeiterkammer zog für sie vor Gericht.
Leo Stempfl
28.12.2021, 14:16

Wegen einiger vermeintlich unrechtmäßigen Vertragsklauseln ging die Arbeiterkammer bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Jener gab der Interessenvertretung nun Recht. Heißt: Für tausende Mieter gibt es Geld zurück. Und tausende weitere könnten ebenfalls davon profitieren – ohne selbst klagen zu müssen.

Den Stein des Anstoßes machte ein Mieter, der sich über eine Betriebskosten-Nachzahlung wunderte und sich deswegen an die Arbeiterkammer wandte. Deren Prüfung des Mietvertrags ergab, dass die Klauseln zu den Betriebskosten sowie eine Reihe anderer Bestimmungen als rechtswidrig zu erachten sind. Eine Abmahnung des Vermieters brachte nur teilweisen Erfolg, man entschloss sich deswegen zur Verbandsklage.

2,5 Millionen Euro Topf

Den Ausgang dieses Prozesses hat der OGH nun bestätigt. Die Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH darf bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen, kurzum: Sie waren unzulässig. Für rund 3.300 Mieter heißt das, dass sie nun durchschnittlich 760 Euro zurückbekommen. 2,5 Millionen Euro machen die zu Unrecht verrechneten Betriebskosten aus.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz. Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete Neubauten.

Vorbildliche Reaktion

Die Reaktion der Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH ist schnell und unkompliziert. Die Mieter bekommen ihr Geld zurück. Künftig wird bei diesen Wohnungen außerdem der Betriebskostenkatalog im Sinne der Gerichtsentscheidungen angepasst.

AK: So kommen Mieter an ihr Geld

Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes Geld zurück zu bekommen. Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch bei der/den nächsten Vorschreibung/en abgezogen. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 30 Prozent der in den letzten drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig von Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2018 bis 2020 abgerechneten Betriebskosten.

Andere VermieterInnen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese VermieterInnen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre MieterInnen zurückzuerstatten.

In Wien sind Wohnungen in den Bezirken 2, 5, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 21, 22 und 23 betroffen. Einige Adressen finden sich auch in Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten und Bregenz. Die Liste mit den genauen Adressen und weiteren Infos findet man hier.

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