Oberösterreich

"Mildes Urteil" bei Prozess um 14 verwahrloste Hunde

3 Monate bedingt (nicht rechtskräftig) für eine 35-jährige in OÖ. Sie hatte wochenlang 14 Hunde auf engstem Raum gehalten, zwei Tiere starben.

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Ein Blick zum Dahinschmelzen. Auch dieser süße Vierbeiner musste wochenlang mit nur wenigen Quadratmetern klar kommen.
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Pfotenhilfe

In einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung auf engstem Raum gehalten, ließ die 35-Jährige die Tiere laut Anklage völlig verwahrlosen. "Der Boden der Wohnung war ein See aus Kot und Urin", schilderte Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler damals die desaströsen Zustände vor Ort.

Über Wochen waren 14 Hunde in der Wohnung in Braunau zusammengepfercht. Kurz bevor die Tiere Ende Juni behördlich beschlagnahmt wurden, verstarben zwei der Spaniel- und Border-Collie-Mischlinge. Wir berichteten

Die zwölf anderen wiesen unbehandelte Wunden und Krankheiten auf, waren in schlechtem Zustand. Die Pfotenhilfe Lochen nahm sich um die Tiere an, der 35-Jährigen wurde der Prozess gemacht, erschien aber zwei Mal nicht zu den angesetzten Terminen.

Mittwoch dann der dritte Anlauf, Prozessbeginn am Landesgericht Ried: 10.30 Uhr. Die Frau aus dem Bezirk Ried erschien verspätet und ohne Anwalt, um 11.45 Uhr, ließ sich per Telefon immer wieder entschuldigen, sagte sie hätte den Zug versäumt und stehe irgendwo im Innviertel.

Hohe Schulden

"Wir dachten schon, sie kommt nicht mehr. Dann klappte es aber doch", so Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen gegenüber "Heute". Vor Gericht zeigte sich die 35-Jährige dann einsichtig. Sie wollte den Tieren nie etwas Böses, hätte auch schon versucht, sie an ein Tierheim zu übergeben. Doch dort hätte sie Geld für die Kastration der Hunde zahlen sollen - Geld, das sie nicht aufbringen konnte. 

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    Die Behörden lösten einen schlimmen Fall von Animal Hoarding in Braunau auf.
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    Pfotenhilfe

    L. dürfte hohe Schulden haben. Eine konkrete Summe konnte die Angeklagte erst nicht nennen, legte sich dann aber auf 20.000 Euro fest. 

    Zeugen wurden nicht angehört

    Nachdem die Beschuldigte geständig war, wurde auf die Einvernahme der geladenen Zeugen verzichtet. Dieser Umstand wirkte sich auch mildernd auf das Urteil aus: 3 Monate bedingte Freiheitsstrafe. Auch wurde Bewährungshilfe für die 35-Jährige angeordnet und sie muss die Verfahrenskosten tragen. Die Pfotenhilfe bekam einen Kostenersatz für die Hundeversorgung in Höhe von 3.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann bis Montag beeinsprucht werden.

    "Sie sagte, sie sei dankbar für die milde Strafe und dass sie auf das Einlegen eines Rechtsmittels verzichten werde", so Stadler. Für Tierquälerei (§ 222 StGB) droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 

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