Politik

Streit um Kürzungen – so kontert das Ministerium

Das Sozialministerium reagiert die umfassende Mindestsicherungs-Kritik von "SOS Mitmensch". Das sind die 7 Streitpunkte.

Heute Redaktion
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Die Organisation "SOS Mitmensch" warnte am Donnertagvormittag vor den Regierungsplänen zur neuen Mindestsicherung . Das neue Modell würde unter anderem bei Personen ohne Pflichtschulabschluss und Kindern zu einem Anstieg der Armut führen, hieß es.

Das Sozialministerium von Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) veröffentlichte am Donnerstagabend wiederum eine Reaktion. "Wie SOS Mitmensch die Mindestsicherung darstellt, stimmt so nicht", heißt es von der Pressestelle.

+++ Details zur neuen Regelung hier +++

Hier die Kritikpunkte:

Das sagt SOS Mitmensch: Nicht nur arbeitslose und nicht arbeitsfähige Personen verlieren durch die Kürzung der Mindestsicherung teilweise massiv, sondern auch arbeitende Menschen und PensionistInnen, die bisher ihr Einkommen auf die Höhe der Mindestsicherung aufstocken konnten.

Das sagt das Ministerium: Für Menschen, die aus der Sozialhilfe heraus in das Berufsleben einsteigen, gibt es eine klare Verbesserung gegenüber der alten Regelung. Sie können einen für bis zu 12 Monate anrechenfreien Betrag in Höhe von 35% ihres zuverdienten Nettoeinkommens behalten und trotzdem noch eine aufstockende Sozialhilfe beziehen.

Für Pensionisten und Pensionistinnen ohne Anspruch auf Sozialhilfe wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, (Wohn)Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe zu beziehen. Auch hier wird es einen Spielraum der Länder geben.

Das sagt SOS Mitmensch: Elternpaare mit mehreren Kindern verlieren spätestens ab dem dritten Kind in allen Bundesländern dramatisch, und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Das sagt das Ministerium: Wenn man sich die Entwicklung ansieht, kann es nicht sein, dass eine Familie wo zumindest 1 Elternteil oder sogar beide arbeiten weniger Netto haben, als eine 3 oder mehrköpfige Familie die Mindestsicherung beziehen. Das ist Realität.

Das sagt SOS Mitmensch: Auch Paare ohne Kinder verlieren erheblich – in Wien bis zu 1.036 Euro im Jahr, wenn sie einen Pflichtschulabschluss bzw. Sprachnachweis haben, und bis zu 8.236 Euro im Jahr ohne Pflichtschulabschluss bzw. Sprachnachweis.

Das sagt das Ministerium: Die Mindestsicherung ist dafür da, Menschen in Notlagen zu helfen und soll nicht dazu einladen, in dieser zu verbleiben. Hier wird ein Anreiz geschaffen, dass sich Arbeit lohnt. Der Anteil der Österreicher ohne Pflichtschlussabschluss ist sehr gering, aber alleine bei der Vorsprache zur Beantragung der Mindestsicherung ist der Sprachnachweis schon erfolgt, wenn man Deutsch spricht.

Das sagt SOS Mitmensch: Auch alleinstehende Erwachsene mit Pflichtschulabschluss verlieren in einigen Bundesländern – in Oberösterreich beispielsweise bis zu 700 Euro im Jahr, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich berechnet hat.

Das sagt das Ministerium: Die Mindestsicherung für einen Alleinstehenden bleibt unverändert bei dem Maximalbetrag von 863 Euro. Die Berechnung der AK OÖ ist uns nicht bekannt.

Das sagt SOS Mitmensch: Alleinerziehende erhalten nur dann eine Spur mehr als bisher, wenn sie Pflichtschulabschluss bzw. Sprachnachweis haben und wenn sie nicht mehr als zwei Kinder haben, andernfalls verlieren auch sie teils dramatisch.

Das sagt das Ministerium: Dazu ist Folgendes festzuhalten: Alleinerziehende müssen diese Nachweise für die volle Sozialhilfe nicht erbringen, wenn sie noch Kleinkinder unter 3 Jahren haben und sie wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht ins Berufsleben einsteigen können. Hier sieht das Grundsatzgesetz eine klare Ausnahme vom Einsatz der Arbeitskraft vor.

Danach ist die Vermittelbarkeit zwar zu prüfen, allerdings reicht hier etwa der Nachweis eines Pflichtschulabschlusses oder – hinsichtlich der Sprachkenntnisse – die persönliche Vorsprache bei der Behörde um die volle Sozialhilfe (inkl. des Arbeitsqualifizierungsbonus) zu erhalten.

Das sagt SOS Mitmensch: Menschen mit Behinderung bekommen nur dann mehr als bisher, wenn sie Pflichtschulabschluss haben bzw. einen Sprachnachweis erbringen können.

Das sagt das Ministerium: Das stimmt nicht. Bei Menschen, die von Invalidität betroffen sind, wird die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt, die sonst an das Vorliegen von Sprachkenntnissen bzw. an einen Pflichtschulabschluss geknüpft ist, nicht geprüft. Sie sind von der Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft ausdrücklich ausgenommen.

D.h., dass mangelhafte Sprachkenntnisse oder ein fehlender Pflichtschulabschluss bei dieser Personengruppe kein Grund für eine reduzierte Sozialhilfeleistung sein können.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Zuschlags von rund € 155,- zusätzlich zur Basisleistung.

Das sagt SOS Mitmensch: Wer glaubt, die von der Regierung geplanten Kürzungen würden nur "Zugewanderte" treffen, irrt gewaltig. Frauen, Männer und Kinder, die noch keine Möglichkeit hatten, gut Deutsch zu lernen und einen Sprachnachweis zu erbringen, werden zwar besonders hart getroffen, aber es trifft auch fast alle anderen Bezugsgruppen, teilweise sogar dramatisch.

Das sagt das Ministerium: Das stimmt nicht. Aufgrund des deutlich höheren Sachleistungsspielraumes, der den Ländern zu Verfügung gestellt wird, wird den Menschen treffsicherer geholfen.

Zunächst ist zur Erbringung von Sprachnachweisen Folgendes klarzustellen: Dieser Nachweis wird für Bezugsberechtigte insofern erleichtert, als z.B. auch ein Pflichtschulabschluss dafür ausreicht. Liegt kein Pflichtschulabschluss vor, kann die Behörde immer noch im persönlichen Gespräch feststellen, dass die Sprachkenntnisse ausreichen.

Darüber hinaus gibt es im Grundsatzgesetz auch eine Härtefallklausel: Danach können die Länder darauf verzichten, von Sozialhilfebeziehern den Einsatz der Arbeitskraft zu verlangen, wenn besonders berücksichtigungswürdige soziale Gründe vorliegen. Hier gibt es für die Länder auch Spielräume.

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    (red)