Politik

Ministerium: "Lernsieg"-App für Schüler bedenklich

Heute Redaktion
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Auch das zweite Gutachten zu "Lernsieg" sagt, dass die App "erlaubt" ist. Allerdings gibt es zahlreiche Bedenken - im Extremfall kann es für Schüler sogar rechtlich gefährlich werden.

Ein zweites Gutachten zur Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" hält sie zwar für grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es zahlreiche rechtliche Bedenken. So könnten Schüler im schlimmsten Fall sogar von ihren Lehrern verklagt werden. Zwei Gutachten gibt es mittlerweile, das eine kennen wir schon: Die Datenschutzbehörde hatte keine Einwände.

Rechte von Schülern

Das zweite, vom Bildungsministerium beauftragte Gutachten spricht ebenfalls davon, dass die App grundsätzlich "erlaubt" sei. Der Datenschutzrechtsexperte Nikolaus Forgó zeigt aber am Montag vor Journalisten allerhand Bedenken auf. Und zwar nicht nur bei den Lehrer- sondern insbesondere auch bei den Schüler-Rechten.

Die App fragt bei der Registrierung Daten ab, die für Forgó fragwürdig sind. Wozu müssen Schüler bei anonymen Bewertungen zum Beispiel eine Telefonnummer bekanntgeben? Er habe da "erhebliche Bedenken". Ein Graubereich ist auch die Tatsache, dass sich auch Unter-14-Jährige in der App anmelden können: "Diese Altersgruppe kann nicht ohne Mitwirkung der Eltern wirksam einwilligen", so Forgó.

Lehrer könnten klagen

Schüler sind für die App also keineswegs anonym. Die Telefonnummer kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Lehrer bewertende Schüler verklagen können. In Deutschland hätten sich in ähnlichen Apps gemobbte Lehrer bereits dagegen gewehrt.

Auch in Österreich ist so ein Szenario vorstellbar, etwa bei der Bewertung der Pünktlichkeit der Lehrer: "Wenn 200 Leute sagen, der kommt zu spät, könnte ein Lehrer durchaus ein rechtliches Interesse haben herauszufinden, ob das tatsächlich alles Schüler von ihm sind."

App-Betreiber in Deutschland seien dort in Einzelfällen zur Herausgabe der Schülerdaten verpflichtet worden, wodurch die Schüler trotz anonymer Bewertung zur Verantwortung gezogen werden konnten.

Kein nachträgliches Verändern

Weitere rechtliche Probleme könnte es geben, weil Lehrern in der App keine Möglichkeit gegeben wird, Feedback zu den Bewertungen zu geben. Auch das nachträgliche Verändern von vergebenen Sternchen ist nicht vorgesehen.

Datenverwendung fragwürdig

Das Gutachten stellt auch in Frage, ob die von Schulwebseiten genommenen Lehrer-Daten (Name, Schulfach, etc.) auch tatsächlich in der Bewertungs-App verwendet werden dürfen.

Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnten Lehrer hier Einspruch erheben und ihre Daten löschen oder korrigieren lassen. Eine solche Intervention von Lehrenden sei nach dem Neustart der App erwartbar.

Wie geht es weiter?

Wie es mit der App weitergeht, das wird man sehen. Die Betreiber der App arbeiten an einem Comeback. Ob in der alten oder einer aktualisierten Form, ist noch unklar.

Eine mögliche Lösung für die von ihm skizzierten Bedenken formuliert Forgó so: Nicht die Namen einzelner Lehrer öffentlich einsehbar machen, sondern ganze Schulfächer an der jeweiligen Schule bewerten lassen. Die Namen der einzelnen Lehrer wären nur für den Bewertenden und den Lehrer sichtbar.

Dem Bildungsministerium - in dieser Sache eigentlich nur Beobachter - geht es bei alldem nicht nur um die Interessen der Lehrer, sondern auch um die Interessen der bewertenden Schüler. Die ehemalige Bildungsministerin und aktuelle Chefin der Präsidialsektion, Iris Rauskala, will Schüler aus diesem Anlass für das Thema Datenschutz sensibilisieren: "Schüler, passt bitte bei jeder Bewertung und bei jedem Datensatz, die ihr abgebt, auf, ob das in einem vernünftigen Zusammenhang steht."



Qualitätsvolles Feedback

Bildungsminister Heinz Faßmann steht Lehrerbewertungen keineswegs ablehnend gegenüber - man arbeite ja im Ministerium selbst an der Weiterentwicklung der eigenen Qualitätssicherungsverfahren: "Kein willkürliches Sternchen vergeben, sondern echte Feedbackkultur auf Augenhöhe an unseren Schulen ist notwendig. Diese zu entwickeln, ist ein Anliegen von mir. Die Bewertungsapp in der vorliegenden Form hilft uns nicht dabei!", so Faßmann.