Wiener vor Gericht

Missbrauchs-Verdacht! 5-Jähriger schwieg aus Angst

Ein 37-Jähriger soll sich in Wien an seinem Sohn, seiner Nichte und dem Neffen vergangen haben. Das jüngste Opfer ist erst fünf Jahre alt: Prozess!
Wien Heute
01.07.2026, 16:05
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Ein 37-jähriger Wiener soll zwischen 2019 und 2023 seinen eigenen Sohn, seinen Neffen und seine Nichte wiederholt missbraucht haben. Die drei Kinder waren laut Anklage damals erst zwischen fünf und zehn Jahre alt. Bei dem Mann soll auch Missbrauchsmaterial gefunden worden sein. Der Angeklagte sitzt seit Bekanntwerden der Vorfälle in U-Haft, er bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Vater beschuldigt Sohn

Bereits am ersten Verhandlungstag im Mai hatte der Angeklagte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Stattdessen beschuldigte er seinen Sohn, ihn unter Druck gesetzt zu haben. Der Bub habe ihn einmal bei intimen Handlungen erwischt und gedroht, dies der Großmutter zu erzählen.

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500 Euro pro Monat

Vor Gericht wurde außerdem bekannt, dass sich der Vater auf eine ungewöhnliche Vereinbarung mit seinem unmündigen Sohn eingelassen haben soll. Er verpflichtete sich demnach, monatlich 500 Euro zu bezahlen. Die Vereinbarung wurde sogar notariell beglaubigt. Der Angeklagte erklärte dazu, er habe gedacht, "dass damit die Anschuldigungen aufhören".

"Realer Erlebnishintergrund"

Alle drei Kinder wurden im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch als Zeugen einvernommen und gutachterlich befragt. Das erste Gutachten geriet allerdings in die Kritik. Am Dienstag sagte schließlich ein weiterer Gutachter vor Gericht aus. Seine Einschätzung fiel deutlich aus: "Die Aussagen der Kinder haben einen realen Ereignishintergrund." Der Neffe – er war erst fünf Jahre alt – habe gedacht, er bekomme Ärger, wenn er über die abscheulichen Erlebnisse sprechen würde.

Prozess vertagt

Neben schweren Missbrauchstaten werden dem Wiener auch Besitz und Darstellung von Kindesmissbrauchs-Material vorgeworfen. Der Prozess wurde Dienstag ein weiteres Mal vertagt – um neue Gutachten einzuholen. Es muss geklärt werden, ob die Kinder an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Die Unschuldsvermutung gilt.

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