Gewaltexzess auf Drogenparty

Bewusstlose vergewaltigt – Ex-Gymnasiasten vor Gericht

Schwere Vorwürfe gegen drei Burschen aus gutem Hause am Wiener Landl. Das Trio soll zwei Opfer mit Drogen gefügig gemacht, dann vergewaltigt haben.
Christian Tomsits
25.06.2026, 14:40
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Einer ist gebürtiger US-Amerikaner (25), der Zweite (22) wurde in Paris in eine einflussreiche Wiener Familie geboren, auch der Dritte (21) besuchte in Wien ein Gymnasium – ehe er wie die anderen kurz vor dem Abschluss die Schule abbrach und auf die schiefe Bahn geriet.

Die ausreichend vorhandene Freizeit verbrachten die arbeitslosen Söhne reicher Eltern vornehmlich mit Drogen und ausgelassenen Partys. Doch was sich am 25. Dezember des Vorjahres in einer Wiener Wohnung abgespielt haben soll, brachte sie hinter Gitter. Zuerst soll die Freundin des Zweitangeklagten – eine ehemalige Schulkollegin des Ältesten – mit ihren mitgebrachten Freundinnen von den jungen Männern zu einem "Dreier" gedrängt worden sein – das lehnten die Frauen noch ab.

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Doch durch den aufgedrängten Konsum von Benzos, Oxycodon (bekannt als "Oxy") sowie Cannabis wurden die jungen Frauen laut Staatsanwaltschaft im weiteren Verlauf des Abends "in einen Zustand gebracht, in dem sie nicht mehr entscheiden konnten." Dann sollen zwei der drei jungen Männer über zwei der drei wehrlosen Opfer hergefallen sein, der Dritte soll die schrecklichen Taten mit dem Handy gefilmt haben.

Rechtsanwalt Wissam Barbar verteidigte einen der Beteiligten am Wiener Landl
zVg

Danach soll er laut Anklage auch noch mit einer Schusswaffe herumgefuchtelt haben. Eine der jungen Frauen fiel laut der schockierten Staatsanwältin durch eine Überdosierung sogar in eine Art Koma. Nur weil der Dritte (Verteidigung durch Top-Anwalt Wissam Barbar) am Ende doch noch die Rettung rief, überlebte das am schwersten bediente Opfer die Horror-Nacht.

In ihren Einvernahmen belasteten sich die Angeklagten jeweils gegenseitig. Einerseits sei alles einvernehmlich passiert, an anderer Stelle sei gar nicht so weit gekommen. "Ich habe keinen hochbekommen", behauptete der Erstangeklagte. Der, dem wegen der Waffe auch gefährliche Drohung vorgeworfen wurde, behauptete, er habe mit der Waffe in der Hand den anderen "Stopp Vergewaltigung" zugerufen. Die Urteile stehen noch aus. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 25.06.2026, 14:54, 25.06.2026, 14:40
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