Nach einer tödlichen Messerattacke in der Wiener Leopoldstadt musste sich am Donnerstag ein 56-jähriger Kroate wegen Mordes vor Gericht verantworten. Mit einer Krücke in der Hand humpelte der Mann flankiert von Beamten in den Saal. Laut Anklage soll der Mann am 29. November 2025 seinem Bekannten Mirko V. (49) zwei Mal mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen haben. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät.
Die Bluttat ereignete sich in einer Wohnung in der Schreygasse, wo die beiden Männer gemeinsam mit einer 46-jährigen Bekannten Alkohol getrunken hatten. "Es waren alle extrem besoffen. Dann ist eine politische Diskussion entstanden. Mein Mandant zuckt aus. Er geht zur Küchenlade, nimmt das Messer und sticht zu", wollte Top-Verteidiger Zaid Rauf nichts beschönigen.
Der 49-Jährige brach nach den Messerstichen zusammen. Nach den Aussagen der Zeugin soll der Schwerverletzte noch "Sestra, Sestra" – kroatisch für "Schwester" – gerufen haben, ehe er in den Armen der Wohnungsmieterin verblutete. Trotz des raschen Eintreffens von Polizei und Rettung konnte dem Mann nicht mehr geholfen werden.
Der Angeklagte hatte unmittelbar nach seiner Festnahme zunächst behauptet, das spätere Opfer habe ihn bedroht und aufgefordert, "die Pappen zu halten". Im Zuge der Ermittlungen revidierte er diese Darstellung jedoch. Bei einer späteren Einvernahme räumte der damals mit rund 2,3 Promille alkoholisierte Mann ein, dass es keinen Angriff gegeben habe. "Es tut mir wirklich leid, dass er tot ist. Ich weiß, ich habe den Mann getötet. Ich wollte ihn nur verletzen", stammelte er.
Der Angeklagte hatte als Kroate mehrere Jahre im Krieg gekämpft, beim späteren Opfer handelte es sich um einen bosnischen Kroaten. Die Diskussion dürfte sich rund um den Jugoslawien-Krieg gedreht haben. "Es ist explodiert in mir", so der Veteran.
Die Geschworenen glaubten ihm, dass er den Kontrahenten – trotz Herzstichs von hinten – nicht töten wollte. Mit 7:1 sprachen sie den Mann vom Mordvorwurf frei. Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung kassiert er mit 5:3 Stimmen aber dennoch eine saftige Haftstrafe in der Höhe von 12 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.