Der Fall sorgt für Aufregung – und wieder wird auch die Debatte um schärfere Waffengesetze in Gang gesetzt.
Nach dem Vorfall in Ziersdorf (Bezirk Hollabrunn) ist aber klar: Die Glock besaß der Vater des 12-Jährigen, der mit der Schusswaffe auf einem Spielplatz in der Weinviertler Gemeinde hantiert hatte, illegal – zudem wurden bei der Durchsuchung auch noch eine weitere Faustfeuerwaffe sowie zwei Langwaffen entdeckt. Die Glock fanden Beamte nach dem Vorfall im Kinderzimmer des 12-Jährigen – geladen!
Der Vorfall datiert vom Montag, 3. November – "Heute" berichtete hier. Der Bub soll mit der Glock 19 zwischen 16.30 und 17.30 Uhr in die Luft geschossen haben. Laut ersten Ermittlungsergebnissen war ein Streit mit einem gleichaltrigen Buben der Hintergrund. Dieser habe sich hinknien und für eine Aussage entschuldigen müssen, teilte Polizeisprecher Johann Baumschlager gegenüber dem "ORF NÖ" mit.
Ermittlungen laufen jetzt – nach einer Anzeige eines Kindes mit seinen Eltern. Gegen den Vater des 12-Jährigen wird wegen Diebstahls und nach dem Waffengesetz ermittelt. Dem 12-Jährigen werden Nötigung, gefährliche Drohung vorgeworfen, und auch bei ihm wird nach dem Waffengesetz ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der 12-Jährige ist in einer Kriseneinrichtung des Landes untergebracht – die BH Hollabrunn prüft nun, wie es weitergeht.
Indes wird auch Kritik von Eltern laut: In jener Schule (nicht in Ziersdorf), die der Bub besuchte, habe es laut Beschwerden "keinerlei Informationen der Schulleitung an Eltern oder Kinder gegeben", berichtet die "Krone".
Auf "Heute"-Anfrage bei der NÖ Bildungsdirektion wird die Kritik zurückgewiesen: Jegliche Vorgehensweisen in derartigen Situationen würden "stets in enger Abstimmung mit der Polizei und mit den ermittelnden Stellen festgelegt werden - unter anderem auch, um ein etwaiges Ermittlungsverfahren nicht zu beeinträchtigen".
"Natürlich gibt es in jeder Schule - jeweils auf den Schulstandort angepasst - Krisenhandbücher und Leitfäden für diverse Situationen, die laufend evaluiert werden und auch festlegen, wie die jeweilige Kommunikationsstruktur dazu aussieht - allerdings ebenfalls immer in enger Abstimmung mit der Polizei", so ein Sprecher.
Und weiter: "Im Mittelpunkt steht dabei stets die Sicherheit für Schule und Schüler, sowie für die Lehrkräfte. Eine akute Bedrohungslage für die Schule hat es in diesem Fall nie gegeben, da umgehend und stets alle Maßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Schulpsychologie steht der Schule natürlich unterstützend zur Seite."