Niederösterreich

AK-Tipp: Was im Falle einer Dienstverhinderung gilt

"Weil meine Mutter Hilfe benötigte, konnte ich für Stunden meinen Job nicht ausüben. Wird diese Zeit vom Arbeitgeber bezahlt?", fragt Andrea L.
Niederösterreich Heute
11.11.2025, 06:30
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Leserin Andrea L. fragt: "Weil meine Mutter nach einem Sturz meine Hilfe benötigte, konnte ich für mehrere Stunden meinen Job nicht ausüben. Wird diese Zeit vom Arbeitgeber bezahlt?"

"Bei einer Dienstverhinderung aus wichtigen Gründen und ohne Verschulden Ihrerseits bleibt der Anspruch auf Entgelt gewahrt. Familiäre Notfälle, öffentliche Pflichten (z.B. Zeugenladung), faktische Verhinderungen (z.B. Hochwasser oder Schneechaos) sind solche persönlichen Gründe", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Und weiter: "Sie müssen die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Anderenfalls kann dies eine Entlassung rechtfertigen. Eine Obergrenze für die Dauer ist im Gesetz nicht festgesetzt. Sie sind jedoch verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Verhinderung zu vermeiden bzw. kurz zu halten."

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK hilft weiter

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.

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