Leser Walter R. fragt: "Ich möchte einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem vor Kurzem das Pickerl gemacht wurde. Soll ich trotzdem einen Ankaufstest machen?"
"Ja, das sollten Sie unbedingt machen. Dass ein Gebrauchtwagen ein neues Pickerl hat, bedeutet nur, dass Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges gewährleistet sind", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Es sagt aber nichts über den Fahrzeugwert aus. Der wäre z.B. wegen eines vorangegangenen Unfalls weitaus niedriger anzusetzen. So etwas kann aber nur ein Ankaufstest aufzeigen, eine § 57a-Überprüfung jedoch nicht."
"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 057171-23000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.