Österreich

Mit Roller, Hund im Zug: Was ist erlaubt, was nicht?

Heute Redaktion
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Strom sparen - Bahn fahren, dachte sich ein Passagier im Zug Richtung Retz am Montag und packte seinen Roller in den Waggon. Doch was ist eigentlich in Zügen erlaubt und was nicht?

Ein Fahrgast mit Roller auf Schiene sorgte in NÖ für staunende Gesichter ("Heute" berichtete) – die Richtlinien für E-Roller sind weder auf der Straße, noch im Zug klar geregelt.

Grundsätzlich sind Fahrräder im Nahverkehr mit einem Radticket (10 % des Vollpreises, mindestens 2 €) ohne Reservierung kein Problem. Dabei gilt aber: Maximale Länge von 1,85 Meter, Höhe 1,10 Meter, Breite 0,6 Meter und 28 Zoll Raddurchmesser. In Fernzügen mit Gepäcksabteilen können auch größere Räder samt Anhänger mitgenommen werden. Achtung: Räder nur im Railjet erlaubt, im ICE nicht! In ÖBB-Bussen sind Räder untersagt. Ausnahmen: Schienenersatz.

Motorroller in Zügen sind verboten, E-Roller (Anm.: Als E-Rad/Roller gilt: bis 600 Watt und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, darüber braucht ein E-Roller ein Kennzeichen) sind ein Graubereich. "Ich hätte gesagt eher nein, da es für Fahrräder in vielen Zügen eigene Vorrichtungen zum Sichern des Rades gibt. Im Cityjet gibt es etwa einen Fixiergurt für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwägen", so eine ÖBB-Mitarbeiterin.

Und: Es gibt in Zügen aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Anzahl für Fahrräder (meist 12 bis 18).

Tiere im Zug

Kleine und ungefährliche Tiere dürfen in geeigneten Transportbehältern kostenlos mitfahren. Ein Hund braucht im Zug einen Maulkorb und Leine und ein Ticket (10 % des Vollpreises, min. 2 Euro). Assistenzhunde fahren jedoch kostenlos. Vor einem Jahr hatte ein Pferd in einem Zug für Verwirrung gesorgt ("Heute" berichtete).

"Esel, Ziege, Pferd nein - Hund, Hase, Hamster ja", so die ÖBB-Mitarbeiterin auf Nachfrage.