Ein Blumenstrauß, ein Seniorenheim und ein Mord, der die Wiener Justiz monatelang beschäftigte: Am Donnerstag fiel im Landesgericht Wien das Urteil im Prozess um den Tod einer 87-Jährigen.
Der 61-jährige Türke auf der Anklagebank hatte bis zuletzt behauptet, mit dem Tod der Pensionistin nichts zu tun zu haben. Die Geschworenen sahen das anders: Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich wurde seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.
Dabei hatte der Angeklagte den Mordvorwurf von Beginn an zurückgewiesen. "Ich habe die Dame nicht umgebracht." Er sei am 19. Jänner in der Seniorenresidenz in Wien-Döbling gewesen, habe die 87-Jährige aber lediglich aufheben wollen.
Seine Version: Die Tür zu ihrem Zimmer sei offen gewesen, der Rollator umgestürzt und die Frau am Boden gelegen. Er habe ihr geholfen und dabei 320 Euro auf dem Nachtkästchen entdeckt. Das Geld habe er genommen.
Dann habe sich die Situation dramatisch entwickelt. Die Frau habe drei Ringe verschluckt und später sogar ihre Armbanduhr in den Mund gesteckt. Der 61-Jährige behauptete, die Pensionistin habe sich damit selbst in Lebensgefahr gebracht. "Ich hab‘ auch gefragt, ob ich ihre Ringe haben darf. Sie hat Nein gesagt und sie auf einmal geschluckt", soll der Angeklagte vor Gericht laut der "Kronen Zeitung" gesagt haben.
Der Gerichtsmediziner widersprach dieser Darstellung deutlich. Die Ringe seien nicht die Todesursache gewesen. Vielmehr hätten sich eindeutige Hinweise auf einen gewaltsamen Erstickungstod gefunden. Abgebrochene Fingernägel, Haare und Kratzspuren würden zudem für einen heftigen Kampf sprechen.
Kurz nach dem vom Herzschrittmacher aufgezeichneten Todeszeitpunkt zeigen Aufnahmen den Angeklagten beim Verlassen der Residenz. Am nächsten Morgen wurde die Seniorin tot entdeckt. Wertgegenstände und Geld fehlten.
Für die Anklage war die 87-Jährige ein Zufallsopfer. Der Mann, der bereits mehrfach vorbestraft ist, wurde zudem mit weiteren Betrugs- und Diebstahlsdelikten konfrontiert. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine hohe Gefährlichkeit.
Die Geschworenen sprachen den 61-Jährigen des Mordes schuldig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und soll zudem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.