Ein 52-Jähriger muss sich am Mittwoch am Landesgericht Sankt Pölten vor einem Geschworenensenat verantworten: Der 52-Jährige soll von Anfang August bis 23. August 2023 auf einem Bauernhof im Bezirk St. Pölten-Land Rattengift verabreicht haben.
Der Altbauer war nach einem Sturz am Hof mit seltsamen Symptomen ins Krankenhaus St. Pölten eingeliefert worden - mehr dazu hier. Bei einer Blutabnahme wurden dann Rückstände von Rattengift nachgewiesen. Im Zuge der Erhebungen konnte eine irrtümliche Einnahme des Seniors indes ausgeschlossen werden.
Schließlich geriet aufgrund der Motivlage der Sohn ins Visier der Ermittler und schlußendlich der Staatsanwaltschaft. Denn es liegt laut Staatsanwaltschaft in Bezug auf das landwirtschaftliche Anwesen ein Übergabevertrag vor, der vorsieht, dass der 52-Jährige für die Lebensunterhaltskosten des Vaters aufkommen muss. Und es dürfte auch bereits in der Vergangenheit aktenkundige Konfliktsituationen gegeben haben.
Angelastet wird dem Beschuldigten (es gilt die Unschuldsvermutung) ein Mordversuch, Körperverletzung und Nötigung an seinem Vater durch Beimengung von Rattengift in Lebensmittel. Ein Urteil könnte am zweiten Verhandlungstag, am Freitag, 14. April, fallen. Dem Sohn droht eine zehn- bis zwanzigjährige Haftstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe