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Blitzer-Alarm! Wo du morgen vom Gas gehen solltest

Heute Redaktion
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Die beiden Teststrecken für Tempo 140 auf der Westautobahn erlauben ab 1. März, 5 Uhr, wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von "nur" noch 130 km/h.
Die beiden Teststrecken für Tempo 140 auf der Westautobahn erlauben ab 1. März, 5 Uhr, wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von "nur" noch 130 km/h.
Bild: picturedesk.com

Die beiden Teststrecken für Tempo 140 auf der Westautobahn erlauben ab 1. März, 5 Uhr, wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von "nur" noch 130 km/h.

Es war eines der Prestigeprojekte des früheren FPÖ-Verkehrsministers Norbert Hofer. Ab morgen, den 1. März 2020, 5 Uhr, ist mit Tempo 140 auf den beiden Teststrecken der A1 Westautobahn aber Schluss - dann gilt wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von "nur" noch 130 km/h.

Verkehrskontrollen sind hier am Sonntag sehr wahrscheinlich.

Null Toleranz für Tempo 140

"Tempo 140 war ein Schritt in die falsche Richtung, weil jede zusätzliche Tonne CO2 eine Tonne zu viel ist", sagt die grüne Bundesministerin Leonore Gewessler. Wie "Heute" berichtete, soll es auch den Toleranzgrenzen bei Tempokontrollen an den Kragen gehen. "Höhere Geschwindigkeit führt zu höherer Umweltbelastung. Schon das Einhalten der bestehenden Geschwindigkeitsregeln steigert die Luftqualität und senkt die Lärmbelästigung für die Menschen in der unmittelbaren Umgebung", so Gewessler.

Die Österreicher sind über die Abschaffung des Tempo-140-Pilotprojekts geteilter Meinung. Studien des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Ausstoß von Stickoxiden bei der Rückkehr zur normalen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h durchschnittlich um rund 14 Prozent sinkt, CO2 reduziert sich zudem um 9,4 Prozent.

Die bisherigen Testabschnitte für Tempo 140 im Detail

Die ASFINAG beseitigt in der Nacht auf Sonntag sämtliche Verkehrsschilder, die entlang der 88 Kilometer in Niederösterreich und 32 Kilometer in Oberösterreich auf die Teststrecken mit Tempo 140 hingewiesen haben.

A 1 Abschnitt Niederösterreich zwischen Melk und Oed:

• Fahrtrichtung Salzburg: Nach der Melkbrücke bis zur Vorankündigung der Ausfahrt Oed

• Fahrtrichtung Wien: Nach der Ausfahrt Oed bis nach der Melkbrücke

A 1 Abschnitt Oberösterreich zwischen Knoten Haid und Sattledt:

• Fahrtrichtung Salzburg: Vom "Puckinger Berg" bis vor der Ausfahrt Sattledt

• Fahrtrichtung Wien: Nach der Auffahrt Sattledt bis zum Beginn der Überkopfanzeigen (Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen) für den Großraum Linz

Die nunmehrige gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h ist nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die "Pflicht zur Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse" (§ 20 StVO). Das bedeutet, dass etwa bei Regen oder Schneefall, bei Nebel oder auch dichtem Verkehr das Tempo anzupassen ist.