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Toter auf der Wiesn: Verdächtiger amtsbekannt

Heute Redaktion
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Ein Streit mit Todesfolge ereignete sich vor dem Augustiner Festzelt beim Münchner Oktoberfest.
Ein Streit mit Todesfolge ereignete sich vor dem Augustiner Festzelt beim Münchner Oktoberfest.
Bild: imago stock & people

Im Fall des tödlichen Streits am Freitagabend auf der Münchner Wiesn hat die Staatsanwaltschaft München Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen beantragt. Der 42-Jährige ist bereits polizeibekannt.

Freitagabend gegen 22 Uhr ist es an einem Seiteneingang des Augustinerzelts bei der Münchner Wiesn zu einem Streit gekommen, der für Thomas M. (58) tödlich endete: Ein Schlag traf ihn mit solcher Wucht, dass er sofort zu Boden ging. Der Medienberater aus Oberbayern verlor das Bewusstsein.

Der Mann soll sich vor dem Zelt mit einem 42-jährigen Gerüstbauer (42) aus München wegen dessen Begleiterin gestritten haben, Zeugen bestätigten den wuchtigen Schlag. Eine Frau verständigte den Sicherheitsdienst, zwei Ärzte, die zufällig in der Nähe waren leisteten Erste Hilfe und begannen, den Patienten zu reanimieren, wie die "Münchner Abendzeitung" berichtet.

Das herbeigerufene Notarztteam brachte Thomas M. ins Krankenhaus, wo er wenig später verstarb. "Die Obduktion ergab, dass der wuchtige Schlag gegen den Kopf des Mannes Todesursache war, zitiert die Zeitung den Ersten Kriminalhauptkommissar Robert Sebastian von der Mordkommission.

Nach dem Schlag machten sich der Gerüstbauer und seine Begleiterin aus dem Staub. Ob der 42-Jährige bemerkte, wie schwer er seinen Gegner verletzt hatte, ist unklar.

Im Jahr 1991 war ein 20-Jähriger nach einer Messerstecherei auf der Wiesn gestorben, 1995 ereignete sich ein weiterer Todesfall. Ein Wiesnbesucher war mit einem Standlbesitzer in Streit geraten. Der schubste ihn. Der Wiesnfan stürzte, schlug mit dem Kopf aufs Pflaster und starb wenig später in einer Klinik.

Beamte der Mordkommission starteten unverzüglich mit den Vernehmungen rund um das Augustinerzelt, klärten die Identität des flüchtigen Schlägers. Er soll mit mehreren Freunden und Bekannten im Zelt gefeiert haben.

Der 42-Jährige hatte bereits vor einigen Jahren Ärger mit der Justiz wegen gefährlicher Körperverletzung. Noch bevor Beamte zu dem Verdächtigen fahren und ihn festnehmen wollten, stellte er sich freiwillig, erschien mit einem Anwalt ins Präsidium. Er bestätigte, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein.

Gegen ihn erging am Sonntagmittag Haftbefehl. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren.

Opfer war auch polizeibekannt

Thomas M., ein Anzeigenverkäufer, war ebenfalls polizeibekannt, wie die Abendzeitung erfuhr. 2009 musste er sich vor dem Landgericht München II wegen versuchten Mordes verantworten. Er hatte damals seine Freundin nach einer Faschingsfeier schwer misshandelt.

(red)

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