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Muss man zahlen, wenn beim Einkaufen etwas kaputt geht?

Viele haben es schon erlebt: Beim Einkaufen fällt einem plötzlich ein Glas oder ein Teller aus der Hand. Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf?

Carolin Rothmüller
Schnell kann es passieren, dass ein Teller liegt in Scherben auf dem Boden.
Schnell kann es passieren, dass ein Teller liegt in Scherben auf dem Boden.
Bilderbox / ChromOrange / picturedesk.com

Egal ob Joghurt, Geschirr oder ähnliches, den meisten ist es beim Einkaufen schon einmal passiert und man hat versehentlich ein Produkt beschädigt. Doch wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf? Wenn dir ein Produkt im Supermarkt herunterfällt und es dabei beschädigt wird, bist du grundsätzlich dafür haftbar und musst als Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen.

Schaden melden

Es ist dabei egal, ob die Beschädigung absichtlich oder unabsichtlich erfolgt ist. Trotz der generellen Haftbarkeit sind manche Händler kulant und verzichten auf eine Rechnungsstellung. Dies ist des Öfteren bei kleineren Schäden der Fall, zum Beispiel bei einem aufgeplatzten Joghurtbecher.

Dennoch ist Einzelhändler das Recht vorbehalten, Schäden in Rechnung zu stellen, da sie einen Verlust erleiden, wenn die beschädigte Ware nicht mehr verkauft werden kann. Sollte dir also ein Missgeschick passieren, ist es ratsam, den Schaden sofort dem Personal zu melden und dazu zu stehen. Dies führt oft zu Kulanz seitens des Einzelhändlers.

Ausnahme von Kindern

Falls das Geschäft auf sein Recht besteht, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Allerdings greift diese nur, wurde nicht grob fahrlässig oder absichtliches gehandelt wurde.

Bei Kindern unter sieben Jahren sind die Eltern nicht schadensersatzpflichtig. Bei älteren Kindern kann die Einsichtsfähigkeit und Aufsichtspflicht der Eltern individuell geprüft werden.

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