Coronavirus

Mutmaßliche Impfgeschädigte reichen Strafanzeige ein

Sechs mutmaßlich Geschädigte von mRNA-Impfstoffen verklagen in der Schweiz Impfärzte und die Zulassungsbehörde Swissmedic.

20 Minuten
Am Montagnachmittag gab die Gruppe "Corona-Anzeige" bekannt, dass sechs mutmaßliche Impfgeschädigte und 37 weitere Personen eine Strafanzeige gegen Swissmedic und impfende Ärzte eingereicht haben.
Am Montagnachmittag gab die Gruppe "Corona-Anzeige" bekannt, dass sechs mutmaßliche Impfgeschädigte und 37 weitere Personen eine Strafanzeige gegen Swissmedic und impfende Ärzte eingereicht haben.
REUTERS

Sechs mutmaßliche durch mRNA-Impfungen Geschädigte und 37 weitere Personen haben gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic sowie impfende Ärzte Strafanzeige eingereicht, wie die Gruppe "Corona-Anzeige" am Montag an einer Medienkonferenz bekannt gab. Gegen die impfenden Ärzte wurde ein kantonales Strafverfahren eröffnet – gegen Swissmedic haben die zuständigen Staatsanwaltschaften noch kein Verfahren eröffnet. Swissmedic werfen sie "schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Zulassung von mRNA-Impfstoffen" vor.

Das sagen die Klägerinnen und Kläger

An der Medienkonferenz sprachen auch zwei mutmaßliche Impfgeschädigte. Rosanna K. (27) ist Flugbegleiterin und sei vor der Covid-Impfung fit gewesen, bis auf Probleme mit der Schilddrüse. Nach ihrer zweiten Impfung im Sommer 2021 habe sie erst an Schwindel, dann Fieber und Atemnot gelitten und sei mehrmals ohnmächtig geworden, worauf sie mit der Ambulanz ins Spital musste. "Das Schlimmste war für mich, nicht zu wissen, ob sich mein Zustand je wieder verbessern würde. Corona ist für mich eine schwere Krankheit und ich bin sicher, dass eine Impfung Leben retten kann. In meinem Fall war die Impfung aber lebensgefährlich", sagt sie.

Eine zweite Klägerin ist Mai T. (45). Nach ihrer ersten Impfung mit Moderna sei ihre Periode drei Monate ausgeblieben, nach der zweiten Impfung verspürte sie Nebenwirkungen wie Schüttelfrost, Fieber und Gelenkschmerzen. Über diese "normalen" Nebenwirkungen sei sie im Voraus nicht aufgeklärt worden. Nach ihrer dritten Impfung hätten die Schmerzen jedoch nicht mehr aufgehört, sie sei mit einer Polyarthritis diagnostiziert worden. Nun sei sie auf einen Rollstuhl und die Spitex angewiesen, sei nur noch zu 50 Prozent arbeitsfähig und könne nichts mehr selber machen. "Ich wünsche mir, dass wir endlich von den Medien ernst genommen werden. Ich wurde von Swissmedic und Alain Berset getäuscht."

Das sagt ein Rechtsanwalt

Laut dem Rechtsanwalt Christian Lenz von Lenz & Caduff Rechtsanwälte müssen die Klagenden in einem Zivilverfahren in erster Linie beweisen können, dass die Impfungen tatsächlich zu Schäden geführt haben. "Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, wäre die Klage abzuweisen", sagt Lenz. Gleichzeitig müsse in einem Strafverfahren auch die Staatsanwaltschaft die Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Impfung beantworten können. "Sollten keine Beweise gefunden werden, wird das Verfahren eingestellt oder allenfalls gar kein Verfahren eröffnet." Andernfalls erfolge ein Strafbefehl, beziehungsweise eine Anklage, und ein Gericht urteile, ob sich Swissmedic strafbar gemacht habe.

Dass impfende Ärzte sich beim Verimpfen des Impfstoffs strafbar gemacht haben, hält Lenz für unwahrscheinlich. "Ärzte sind vereinfacht gesagt nur haftbar, wenn sie die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt haben." Ähnlich sieht es auch bei einer möglichen Klage gegen Swissmedic aus. "Aus zivilrechtlicher Sicht würden Swissmedic und die von ihr Beauftragten grundsätzlich nur haften, wenn sie wesentliche Amtspflichten verletzt haben und Schäden nicht auf Pflichtverletzungen einer oder eines Beaufsichtigten zurückzuführen sind."

Das sagt Swissmedic

Swissmedic nimmt die Strafanzeige gegen Mitarbeitende zur Kenntnis. Die Untersuchung eines angeblichen strafrechtlichen Verhaltens obliege den zuständigen Behörden. Was die Zulassungen der Covid-19-Impfstoffe betrifft, seien die jeweiligen Gesuchsunterlagen nach allen Regeln und Standards der Wissenschaft geprüft worden, genau wie bei allen anderen Zulassungsgesuchen für neue aktive Substanzen. Bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses habe es weder "Abkürzungen" gegeben, noch wurden in Bezug auf die Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität Abstriche gemacht.

    Am Dienstag liefen noch die Aufbauarbeiten für die neue Impfbox beim Burgtheater. Ab Mittwoch wird hier gegen Corona geimpft.
    Am Dienstag liefen noch die Aufbauarbeiten für die neue Impfbox beim Burgtheater. Ab Mittwoch wird hier gegen Corona geimpft.
    Helmut Graf
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