Leser

Mutter mit behindertem Sohn (7) bekommt keine Beihilfe

Pia S. muss alle zwei Jahre beweisen, dass ihr Sohn immer noch behindert ist, um Familienbeihilfe zu erhalten. Nun wurde diese aber eingestellt.

Rhea Schlager
Teilen
Pia S. bekommt für ihren behinderten Sohn keine Familienbeihilfe mehr.
Pia S. bekommt für ihren behinderten Sohn keine Familienbeihilfe mehr.
Leserreporter

Seit August muss sich die 38-jährige Pia S. mit für sie unüberwindbaren Behördengängen herumschlagen, erzählt die Wienerin im Gespräch mit "Heute". Grund dafür ist, dass die Familienbeihilfe, die wegen ihres geistig behinderten Sohnes auf 250 Euro erhöht ist, seit August aber eingestellt wurde.

Mutter muss Behinderung beweisen

Um weiterhin die Zahlungen zu erhalten, reichte Pia S. schon im April alle nötigen Unterlagen ein. Diese sollen allerdings bis jetzt nicht bearbeitet worden sein, vermutet die Mutter. "Mit dem ärztlichen Attest muss ich alle zwei Jahre beweisen, dass mein 7-jähriger Sohn Maximilian immer noch an einer Behinderung leidet, sonst bekomme ich kein Geld mehr für ihn."

Telefonisch soll die Wienerin zwar eine Auskunft erhalten haben, allerdings war diese nicht zufriedenstellend: "Zuerst meinte eine Mitarbeiterin, dass sie gar keine Unterlagen von mir benötigen und später wurde ich mit den Worten 'Coronastress' vertröstet."

Schreiben zu kurzfristig eingelangt

Ob und bis wann die erhöhte Familienbeihilfe ausbezahlt wird, entscheidet das Sozialministeriumservice, erklärte Johannes Pasquali, Sprecher des Bundesministeriums und Abteilungsleiter, auf Anfrage von "Heute". Fakt sei aber, dass der Vater von Maximilian die Familienbeihilfe beziehe und ihm diese befristet vom Jahr 2016 bis Juli 2021 zugesprochen wurde. Für einen weiteren Bezug sei eine erneute Prüfung durch das Sozialministeriumservice nötig.

"Drei Monate vor Ende der Frist haben wir den Vater angeschrieben und ihn angeregt, eine Nachuntersuchung zu veranlassen, damit die erhöhte Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann", so Pasquali weiter. Allerdings sei das Schreiben erst am 29. Juli beim Finanzamt eingelangt, wodurch den Mitarbeitern nur bis zum 3. August Zeit für eine Bearbeitung geblieben wäre. "Ich bitte um Verständnis, dass das innerhalb von zwei Tagen nicht durchführbar ist."

Beihilfe wird doppelt ausbezahlt

Weil am Auszahlungstag die Bearbeitung immer noch nicht abgeschlossen war, konnte das Finanzministerium auch die erhöhte Familienbeihilfe nicht ausbezahlen. "Das Geld für die erhöhte Familienbeihilfe wird aus diesem Grund im September doppelt ausbezahlt", versicherte Pasquali.

Warum Pia S. telefonisch keine Informationen zu dem Fall bekommen hat, ließe sich außerdem damit erklären, dass die 38-Jährige seit 2014 nicht mehr die Familienbeihilfe beziehe, sondern der Kindsvater. "Konkrete Auskünfte können nur direkt Betroffenen gegeben werden", erklärt Pasquali abschließend.

Mehr zum Thema