Eine Tiktok-Challenge hat für eine Mutter aus Schweden rechtliche Folgen. Vergangenen Sommer hatte die 24-Jährige aus Helsingborg im Süden des Landes bei der sogenannten Ei-Knack-Herausforderung mitgemacht. Dabei filmten Eltern, wie sie an den Köpfen ihrer Kinder rohe Eier zerschlugen – ohne Vorwarnung. Die vermeintlich lustigen Reaktionen der Kleinen luden die Eltern dann unter dem Hashtag #eggcrackchallenge auf die Video-Plattform.
Für die schwedische Mutter endete der Spaß jedoch vor Gericht, wie "Het Laatste Nieuws" berichtet. Auf ihrem Video, das sie beim Backen mit ihrer Tochter zeigte, schlug die Mutter der Fünfjährigen plötzlich ein rohes Ei auf den Kopf. Diese reagierte schockiert: "Tu das nicht!", rief das Mädchen und hielt sich die Stirn. Die Mutter aber brach in Gelächter aus und teilte die Bilder auf Tiktok. Das Video wurde schließlich über 100.000 Mal angesehen.
Ein User fand die Aktion demütigend und erstattete anonym Anzeige bei der Polizei. Nun hat das zuständige Gericht sein Urteil gesprochen: Die Mutter habe sich "rücksichtslos" verhalten und ihre Tochter mit der Aktion schwer gestört. Besonders verwerflich fand das Gericht, dass die Mutter das Vertrauen ihrer Tochter missbraucht habe, über den Vorfall gelacht und alles ins Netz gepostet habe.
Der Staatsanwalt habe Körperverletzung geltend machen wollen, schreibt "Het Laatste Nieuws" weiter. Laut dem Richter hat es jedoch keine Beweise dafür, dass die Fünfjährige körperliche Schäden erlitten hat. Das Kind wurde aufgrund seines jungen Alters nicht zum Vorfall befragt.
Die Verteidigung gab an, die Mutter habe das Ei nicht hart aufgeschlagen und nie vorgehabt, ihrer Tochter wehzutun. Der Richter war jedoch unerbittlich: Die Frau muss dem Kind nun 20.000 schwedische Kronen (ungefähr 1.800 Euro) Schadenersatz zahlen.
Damit aber noch nicht genug: Wegen der Empörung, die das Video auslöste, geriet die Mutter zudem in einen Streit mit ihrem Ex-Partner und dessen neuer Freundin. Der Frau soll die Angeklagte Drohnachrichten geschickt haben. Dafür erhielt sie zusätzlich eine Geldstrafe von 8.000 Kronen (etwa 720 Euro).