Steiermark

Mutter schnitt Sohn (4) Pulsadern auf – 20 Jahre Haft

In Graz ist am Dienstag eine 42-jährige Frau wegen versuchten Mordes an ihrem Kind zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Heute Redaktion
09.05.2023, 19:01
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Eine 42-jährige Frau musste sich am Dienstag in Graz vor Gericht verantworten. Die Angeklagte hatte am 31. Mai 2022 ihrem damals erst vierjährigen Sohn die Pulsadern aufgeschnitten und sich selbst Verletzungen mit einem Messer zugefügt, "Heute" berichtete.

Das Urteil lautet nun 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Die Angeklagte wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

"Das Furchtbarste, das ich je gesehen habe"

"Das ist mit großem Abstand das Furchtbarste, das ich je gesehen habe", meinte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung. Die Frau aus der Slowakei kam nach Österreich, weil sie sich endlich von ihrer Familie befreien wollte. Ein paar Jahre arbeitete sie als Altenpflegerin, 2016 zog sie nach Graz, wo sie einen Afghanen kennenlernte und 2017 ein Kind bekam.

Die Angeklagte lebte völlig zurückgezogen und litt unter Depressionen, berichtet die APA. 2022 teilte ihr Freund mit, dass er eine andere Frau heiraten werde.

Am 31. Mai wollte sie dann nach eigenen Angaben "mit allem abschließen". Sie nahm ein Messer, ging zu ihrem schlafenden Kind und schnitt ihm die Pulsadern auf. Dann schnitt sie sich selbst in einen Unterarm und trug das Kind ins Badezimmer.

Bub wurde vier Stunden operiert

Eine Nachbarin verständigte damals die Einsatzkräfte. Die Frau wurde noch am Tatort festgenommen. Der Bub konnte durch eine vierstündige Operation gerettet werden, die Verletzungen haben aber Dauerschäden an den Händen hinterlassen.

Die Angeklagte gab an, dass sie keine Zukunft mehr für sich und das Kind gesehen habe: "Ich hatte viele Probleme und wollte sterben und meinen Sohn mitnehmen."

Suizidgedanken? Hol Dir Hilfe, es gibt sie.

In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen oder Suizid-Versuche – außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wenn Du unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leidest, dann kontaktier bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 –täglich 0-24 Uhr!

Die Nachbarin war als Zeugin geladen und schilderte, wie die 42-Jährige bei ihr angeläutet hatte und sich ihr Handy ausborgen wollte, um die Mutter anzurufen.

Sie bemerkte dann die Wunde am Arm und erkundigte sich, ob vielleicht mit dem Kind etwas passiert sei. "Sie hat gesagt, mit ihrem Sohn ist etwas Schreckliches passiert." Rettung wollte sie keine, doch die Studentin bestand darauf, ärztliche Hilfe zu holen.

Nachbarin leistete Erste Hilfe

Die Nachbarin fand dann in der Nebenwohnung in der Duschtasse das blutende Kind. "Sie hat geschrien, ich darf nicht in die Wohnung", erzählte die Zeugin, die sich aber nicht daran hielt. "Ich habe versucht, die Wunden abzudrücken, bis die Rettung gekommen ist", beschrieb sie die Situation. Der Bub lebt heute bei einer Tante in Niederösterreich.

Der psychiatrische Sachverständige stufte die Beschuldigte als "herabgesetzt zurechnungsfähig" ein. Sie weise eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf und habe damals eine "schwere depressive Episode" durchgemacht. Da sie die Tat verdränge, sei das Risiko auf Wiederholung erhöht, betonte der Gutachter.

Die 42-Jährige wurde von den Geschworenen einstimmig für schuldig befunden. Das Urteil – 20 Jahre Haft, zudem Einweisung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung – ist noch nicht rechtskräftig.

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