Niederösterreich
"Chef will mich nach Kurzarbeit kündigen" – erlaubt?
Leserin Moni A. fragt: „Ich bin bis Ende September in Kurzarbeit. Danach brauche ich nicht mehr zu kommen, sagt mein Chef. Darf das sein?“
Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Moni A. fragt: „Ich bin bis Ende September in Kurzarbeit und arbeite zehn Stunden pro Woche. Danach brauche ich nicht mehr zu kommen, sagt mein Chef. Darf das sein?“
Spezieller Kündigungsschutz
Die Corona-Kurzarbeit wurde von den Sozialpartnern gemeinsam ins Leben gerufen, um auch in Zeiten der Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Teil der Kurzarbeitsvereinbarung ist daher ein spezieller Kündigungsschutz. So darf Ihr Arbeitgeber Sie grundsätzlich nicht während Ihrer laufenden Kurzarbeit kündigen. Danach gilt eine Behaltefrist von einem Monat ab Ende der Kurzarbeit. Das bedeutet, auch in diesem Zeitraum darf keine Kündigung ausgesprochen werden.
AK berät zum Thema Kurzarbeit
„Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kündigung und Kurzarbeit? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Nähere Informationen beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000