0 € Einkommen für 26-Jährige

Nach Beschwerde soll Mutter noch länger auf Geld warten

Seit Mai wartet Christine J. (26) aufs Kinderbetreuungsgeld, der Fall wanderte in höchste Politkreise. Die ÖGK soll gekränkt reagiert haben.

Nach Beschwerde soll Mutter noch länger auf Geld warten
Die 26-jährige Christine J. mit ihren beiden Söhnen.
privat

"Ich habe keine Ahnung, wie ich Miete zahlen und meine Kinder versorgen soll", klagte Christine J. (26) auch am Dienstag, 5. Dezember, gegenüber "Heute". Es sei zwar laut Partner (31) Bewegung in die Sache gekommen, sogar die Präsidentschaftskanzlei hatte der Mutter geantwortet, das Sozialministerium und die Volksanwaltschaft wurden informiert. 

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    Christine J. mit ihren beiden Söhnen
    Christine J. mit ihren beiden Söhnen
    privat

    Aber an der prekären Situation der jungen Mutter aus Hollabrunn habe sich nichts geändert, sie hat immer noch null Cent erhalten. Im Gegenteil: "Ich habe erneut mit der Österreichischen Gesundheitskasse telefoniert. Dabei wurde ich in Kenntnis gesetzt, dass man nun Statements an diverse, höchste Stellen abgeben müsste und das natürlich dauere und somit die Bearbeitung meines Falles keinesfalls beschleunige. Und überhaupt sei es eine Frechheit, dass ich mich mit der Causa an eine Zeitung gewandt hätte", so Christine J. 

    Die ÖGK muss jetzt Statements abgeben und darum dauert die Bearbeitung meines Falles noch länger. Es sei eine Frechheit, dass ich zur Zeitung gegangen wäre
    Christine J. (26)
    Mutter und derzeit ohne Einkommen

    Rückblick: Die in Brünn (Tschechien) geborene 26-Jährige lebt seit über 20 Jahren durchgehend in Österreich und bekam am 30. März ihren zweiten Sohn. Mit 7. Mai stellte die junge Mutter einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Nur die Krankenkasse wollte eine Anmeldebescheinigung (siehe Infobox ganz unten). Die 26-Jährige intervenierte mehrmals bei der Krankenkasse und wandte sich zwecks der geforderten Anmeldebescheinigung schließlich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn.

    Das sagte Bezirkshauptmann

    Hollabrunns Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss sah sich in der Folge die Sache persönlich sehr genau an: "Frau J. ist durchgehend seit 2. September 2003 (bis auf den 29. und 30.9.2020) in Österreich gemeldet. Ihr wurde daher im Rahmen einer telefonischen Anfrage mitgeteilt, dass sie keine Anmeldebescheinigung benötigt." - alles dazu hier.

    "In den Erlässen des BMI zum Vollzug des NAG wird zum Erfordernis der durchgehenden Meldung im Bundesgebiet festgehalten, dass Unterbrechungen bis maximal 3 Tage akzeptabel sind. Dies liegt im gegenständlichen Fall vor, weshalb Fr. J. keine Anmeldebescheinigung benötigt, da sie diese ex lege bereits durch ihre aufrechte Meldung hat. Diese Rechtsansicht wurde auch der ÖGK mitgeteilt, welche den gegenständlichen Fall nun neuerlich prüfen will", teilte der Bezirkshauptmann abschließend mit.

    Nur für die junge Hollabrunner Familie wird die Situation just vor Weihnachten langsam düster: "Wir sind auch mit der BH Hollabrunn in Kontakt, sodass eventuell zumindest ein Teil der Sozialhilfe vorerst gewährt wird", erzählt der Lebensgefährte und Vater des kleinsten Sohnes.

    EU-Bürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als 3 Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich gestellt werden). Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird ihnen eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.

    Akt.