Niederösterreich

Null Euro für Mutter (26) - das sagt Behörde dazu

Eine Mutter aus Hollabrunn erhält seit Monaten kein Kinderbetreuungsgeld. Denn laut Krankenkasse würde die nötige Anmeldebescheinigung fehlen.
30.11.2023, 07:30
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Seit sieben Monaten lebt Christine J. (26) aus Hollabrunn mit ihren beiden Söhnen von der Hand in den Mund, hat null Euro Einkommen im Monat. 

Rückblick: Mit 7. Mai 2023 hatte die junge Mutter einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse gestellt. "In meinem Fall wären das rund 1.000 Euro pro Monat." Nur die Krankenkasse wollte eine sogenannte Anmeldebescheinigung. Die 26-Jährige intervenierte mehrmals bei der Krankenkasse und wandte sich zwecks der geforderten Anmeldebescheinigung schließlich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn - mehr dazu hier.

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Nur, von Seiten der Bezirkshauptmannschaft wurde Christine J. mitgeteilt: "Sie brauchen sowas nicht. Sie leben ja lange genug schon in Österreich." Die 26-Jährige erachtet den Umgang mit ihr als "Vera*****".

Das sagt Behörde

Hollabrunns Bezirkshauptmann Karl-Josef Weiss sah sich die Sache persönlich sehr genau an: "Frau J. ist durchgehend seit 2. September 2003 (bis auf den 29. und 30.9.2020) in Österreich gemeldet. Ihr wurde daher im Rahmen einer telefonischen Anfrage mitgeteilt, dass sie keine Anmeldebescheinigung benötigt."

Grundlage dafür sei § 81 Abs. 4 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz), wonach für EWR-Bürger und Schweizer Bürger, die bereits vor dem In-Kraft-Treten des NAG (mit 1.1.2006) rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen und nach dem Meldegesetz 1991 gemeldet sind, ihre aufrechte Meldung nach dem Meldegesetz 1991 ex lege als Anmeldebescheinigung im Sinne des § 53 gilt.

„Frau J. benötigt keine Anmeldebescheinigung. Diese Rechtsansicht wurde auch der ÖGK mitgeteilt, welche den gegenständlichen Fall nun neuerlich prüfen will “
Karl Josef-WeißBezirkshauptmann Hollabrunn

"In den Erlässen des BMI zum Vollzug des NAG wird zum Erfordernis der durchgehenden Meldung im Bundesgebiet festgehalten, dass Unterbrechungen bis maximal 3 Tage akzeptabel sind. Dies liegt im gegenständlichen Fall vor, weshalb Fr. J. keine Anmeldebescheinigung benötigt, da sie diese ex lege bereits durch ihre aufrechte Meldung hat. Diese Rechtsansicht wurde auch der ÖGK mitgeteilt, welche den gegenständlichen Fall nun neuerlich prüfen will", teilte der Bezirkshauptmann abschließend mit.

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