Mehrere Vorfälle

Nach Biss-Attacken in Graz – Halter darf Hunde behalten

Mehrere Bissattacken sorgen in Graz für Angst - doch die Hunde eines Halters dürfen laut Stadt nicht abgenommen werden.
Österreich Heute
06.04.2026, 22:33
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Mehrere Angriffe, verletzte Hunde und gebissene Besitzer – trotzdem bleiben die Tiere bei ihrem Halter. Ein Fall aus Graz sorgt aktuell für großes Unverständnis, berichtet die "Kleine Zeitung".

Im Bezirk St. Leonhard ist ein Mann mit vier American Staffordshire Terriern unterwegs, die laut Berichten immer wieder frei laufen. Mehrfach sollen die Hunde andere Tiere attackiert haben. Auch Halter wurden gebissen, als sie dazwischen gingen.

Konsequenzen? Bisher kaum. Genau das sorgt für Kritik. Ein Grazer Anwalt will nun Klarheit und stellte eine Anfrage an den Magistrat. "Das ist eigentlich unvorstellbar", sagt er in der Kleinen Zeitung und prüft weitere Schritte.

Die zuständige Stadträtin Claudia Schönbacher stellt klar: Die Hunde werden nicht abgenommen. Seit Mitte März gebe es keine neuen Vorfälle, Kontrollen hätten ergeben, dass der Halter seine Tiere grundsätzlich im Griff habe. "Es hat alles gepasst."

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Gebissener Hund gilt als Sachbeschädigung

Rechtlich ist die Lage kompliziert. Für eine Abnahme der Tiere fehle die Grundlage. Wird ein Hund gebissen, gilt das als Sachbeschädigung. Die verletzten Personen wurden nur gebissen, weil sie eingegriffen haben. Aggressives Verhalten gegenüber Menschen liege laut Einschätzung nicht vor.

Im Grätzel wächst dennoch die Sorge. Der Halter und seine Hunde gelten als gefürchtet. Viele fragen sich, warum erst etwas passieren muss, bevor strengere Maßnahmen greifen.

Ganz ohne Folgen bleibt das Verhalten aber nicht: Wer gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht verstößt, muss mit Strafen rechnen. In den vergangenen drei Jahren gab es jährlich dutzende Verfahren und Strafen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 06.04.2026, 22:33
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen