Mit einer Schreckschusswaffe und einem Sportwagen fuhr der Räuber (39) im vergangenen Jahr beim Casino in Bregenz vor. 720 Euro konnte er erbeuten und raste dann mit dem Fluchtwagen davon. Nach einer Großfahndung wurde der Spanier geschnappt. Nun entschied das OLG (Oberlandesgericht): Trotz Haft darf er sein Auto behalten.
Nach dem Schuldspruch legte der Spanier Berufung ein – das Strafmaß konnte er nicht verringern, doch wenigstens seinen Sportwagen darf er behalten.
Der laut "ORF" orange-goldene Wagen diente zwar als Fluchtauto, doch der Täter war nicht alleiniger Besitzer. Das Fahrzeug war kreditfinanziert und durfte daher nicht eingezogen werden. Normalerweise wäre dies die gängige Vorgehensweise für Gegenstände, die während der Tat verwendet wurden.
Erst im Berufungsverfahren brachte der Angeklagte vor, dass das Fahrzeug als Sicherheit für einen Kredit in Deutschland diente. Am Urteil des Landesgerichts änderte das jedoch nichts: Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung aus Feldkirch.
Das Erstgericht hatte für den Raub eine unbedingte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt und diese als vergleichsweise mild bemessen. Begründet wurde dies damit, dass der Überfall "auffallend wenig Aggressionspotenzial aufgewiesen" habe.