Coronavirus

Trotz Maßnahmen-Aus – hier gilt weiter diese Corona-Reg

Die Corona-Besuchseinschränkungen in den Wiener Spitälern bleiben erhalten. Drei Besuche pro Tag sind erlaubt.

Stefanie Riegler
In den Wiener Spitälern gibt es weiterhin Besuchseinschränkungen.
In den Wiener Spitälern gibt es weiterhin Besuchseinschränkungen.
Getty Images/iStockphoto

Am 1. März wurden in Österreich weitere Corona-Maßnahmen gelockert, bis Ende Juni laufen sie komplett aus, "Heute" berichtete. So wurde etwa die Maskenpflicht in den Wiener Öffis abgeschafft und eigentlich hätten auch die Corona-Besuchseinschränkungen in den Wiener Spitälern fallen sollen. Wie am Donnerstag bekannt wurde, bleiben diese aber erhalten.

Keine Vorgaben von Bund und Ländern

Drei Besuche pro Tag und diese nicht gleichzeitig sind erlaubt, wie das "Ö1-Morgenjournal" berichtet. Auf der Corona-Seite der Stadt Wien heißt es, dass es keine Besuchereinschränkungen mehr gibt, die Realität sieht aber anders aus.

Von Bund oder Ländern wird diese Maßnahme zwar nicht vorgegeben, sehr wohl aber durch die Krankenhausbetreiber, wie eine Richtlinie des Wiener AKH zeigt.

AKH: Einschränkungen positiv für Genesungsprozess

"Die während der Covid-19-Pandemie eingeschränkte Zahl der Besucher:innen hat deutlich zum positiven Genesungsprozess, zur Erholung der Patient:innen und zur Sicherheit beigetragen", heißt es darin.

Insgesamt sind drei Besuche pro Tag erlaubt, diese dürfen aber nicht gleichzeitig und nur am Nachmittag stattfinden. Kontrolliert wird das im Eingangsbereich. Die Regelung gilt auch in den anderen Spitälern des Wiener Gesundheitsverbundes, wie Patientenanwalt Gerhard Jelinek betont.

Patientenanwalt widerspricht

Die Argumentation der AKH-Richtlinie versteht der Anwalt aber nicht. Es sei durchaus bekannt, dass Besuche sich positiv auf den Heilungsprozess auswirken. "Auch wollen oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig kommen. Der Austausch mit der Außenwelt ist ganz wesentlich und gibt eine optimistische Zukunftsprognose", so Jelinek.

Das AKH argumentiert damit, dass in einem Spitalsbetrieb eine Steuerung der Besucherströme erforderlich sei, um das "Wohlbefinden der Patienten:innen zu gewährleisten".

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