Österreich-News

Nach Mord fiel Mann über Tochter und Schwester her

Ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger aus Niederösterreich saß nun erneut vorm Richter, weil er versucht hatte, seine Schwester zu missbrauchen.

Amra Duric
Teilen
Beim Prozess in Korneuburg vertrat Verteidiger Andreas Strobl den 63-jährigen Angeklagten.
Beim Prozess in Korneuburg vertrat Verteidiger Andreas Strobl den 63-jährigen Angeklagten.
Denise Auer/Daniel Schaler

Dauergast im Häfn und vor Gericht: Ein Niederösterreicher saß nun in Korneuburg auf der Anklagebank, weil er versucht hatte seine Schwester zu vergewaltigen. Am Todestag seines Schwagers besuchte der 63-Jährige mit anderen Familienmitgliedern seine trauernde Schwester. Als sich die Familienmitglieder verabschiedeten und der Mann mit der 65-Jährige alleine im Haus war, verprügelte er sie laut Anklage und versuchte sie zu vergewaltigen.

Nachbarin mit 21 Messerstichen getötet

Beim Prozess gestand der Niederösterreicher die Schläge mit der Begründung, dass seine Schwester zu viel genörgelt hätte und undankbar gewesen sei. Den Vergewaltigungsversuch dementierte der Mann jedoch. Vor einem Richter zu sitzen ist für den 63-Jährigen mittlerweile zur Routine geworden.

Der Angeklagte saß bereits wegen Mordes hinter Gittern. Mit 21 Messerstichen hatte der Gewalttäter 1987 seine Nachbarin getötet. Er wurde damals zu 18 Jahren Haft verurteilt, kam nach 12 Jahren aber wieder frei. 2004, nur drei Jahre nach seiner Freilassung, landete der Mann dann erneut vor Gericht, weil er seine damals 13-jährige Tochter auf brutale Art und Weise vergewaltigt hatte.

Nachdem der Niederösterreich 2015 zum zweiten Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde, fand er bei seiner Schwester Unterschlupf. Mittlerweile sitzt er aber wieder hinter Gitter, denn für die versuchte Vergewaltigung seiner Schwester fasste der Mann 14 Jahre Haft plus Einweisung aus – nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Strobl hat das Urteil nicht angenommen und zieht nun vor das Oberlandesgericht Wien. "In Anbetracht der kriminellen Vorgeschichte des Mandanten war mit einem solchen Urteil zu rechnen. Trotzdem versuche ich, für ihn das Optimum zu erreichen. Daher haben wir das Urteil vorerst nicht angenommen", erklärte der Anwalt im Gespräch mit "Heute".

Die wichtigsten Nummern gegen Gewalt auf einen Blick:
Polizei-Notruf: 133
Euro-Notruf: 112
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22