Politik

Babler gegen Doskozil – jetzt Klage nach Pannen-Wahl

Ende Juni wurde Berhold Felber, Kandidat für den SPÖ-Parteivorsitz, seine Wahlrede verwehrt. Nun klagt er seine Partei. "Heute" liegt die Klage vor. 

Lucas Ammann
"Rechtswidrig": Berthold Felber stand nicht auf dem Stimmzettel beim SPÖ-Bundesparteitag in Linz. 
"Rechtswidrig": Berthold Felber stand nicht auf dem Stimmzettel beim SPÖ-Bundesparteitag in Linz. 
Montage: Sabine Hertel, Felber

52 Jahre ist Berthold Felber laut eigenen Angaben Mitglied der SPÖ in Oberpullendorf (Bgld.). Und das ohne Unterbrechung. Ende März dieses Jahres reichte er seine Kandidatur für den Bundesparteivorsitz der Sozialdemokraten ein. Nach langem Hin und Her wurde er auch zugelassen. Nur: Als der 69-jährige Burgenländer Ende Juni zum Parteitag in Linz fuhr, wurde ihm der Zutritt verwehrt. Er durfte keine Wahlrede halten und musste wieder nachhause reisen. 

Nicht auf Stimmzettel

Obwohl Felber zur Wahl zugelassen wurde, stand er überdies nicht auf dem Stimmzettel bei der Abstimmung in Linz. Vielmehr könne man ihn durch Streichung der beiden anderen Kandidaten - Andreas Babler und Hans Peter Doskozil - wählen, wie es in der "Heute" vorliegenden Klage des SPÖ-Mitglieds heißt. Zusätzlich hätte man Felbers Name dazuschreiben müssen, so die Nichtigkeitsklage, die der Anwalt des Burgenländers beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien einbringen will. 

Nicht nur dieses Vorgehen ist laut Felber "rechts- und statutenwidrig", sondern auch etwa der Transport der Wahlzettel von Linz nach Wien "in einem Plastiksack" oder die erneute Auszählung in Wien durch die mittlerweile zurückgetretene Leiterin der Wahlkommission, Michaela Grubesa. Eine Manipulation durch die nicht stattgefundene Versiegelung sei "naheliegend", heißt es in der Klagsschrift. 

Klage vor Landesgericht

Weil ihm auch von einem Delegierten gesagt worden wäre, dass dieser Felber zum SPÖ-Vorsitzenden - wie oben beschrieben - gewählt hätte und diese Stimme als ungültig gewertet worden wäre, reichte Felbers Anwalt am 19. Juni einen Antrag (auch dieser liegt "Heute" vor) zur Einsetzung eines Parteischiedsgerichtes ein. "Dieser Antrag wurde vom Bundesparteivorstand einstimmig ohne Begründung schriftlich abgelehnt", schreibt das SPÖ-Mitglied an "Heute"

Nun wird die Felfernig Rechtsanwalt GmbH, die den Burgenländer in dieser Sache vertritt, vor dem Landesgericht Wien eine Klage einbringen. Berthold Felber will damit die Aufhebung der Wahl von Andreas Babler zum SPÖ-Vorsitzenden und der damit zusammenhängenden Beschlüsse der Parteigremien erreichen. Ihm wäre der gleichberichtigte Auftritt neben Babler und Doskozil zugestanden, moniert er in den Dokumenten.

Außerdem soll die SPÖ ihm die Anwaltskosten ersetzen, wie die Klage fordert. 

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