Niederösterreich
Kälte schmerzt! Prügelopfer lebt mit Metallteil im Kopf
Arge Prügel hatte ein 23-Jähriger rund um ein Lokal in Baden bezogen: Noch immer hat er eine Metalplatte im Gesicht, kann ein Auge kaum schließen.
Immer noch körperlich und seelisch bedient ist Andre (23) nach einer Prügelorgie vor einer Disco in Baden (Niederösterreich): „Ein Auge kann er kaum schließen und lebt mit einer Metallplatte im Schädel, die bei Temperaturschwankungen schmerzt. Vor allem Kälte setzt ihm zu“, erklärt seine Anwältin Clara Abpurg, die dafür kämpft, dass der gelernte Installateur zumindest die Heilkosten und Schmerzensgeld bekommt.
Drei junge Männer vor Gericht
Drei mutmaßliche Schläger mussten dafür am Donnerstag in Eisenstadt vor Gericht: Das Trio (19, 19, 18) und zumindest drei weitere, unbekannte Peiniger sollen Andre (Name geändert) Ende März 2022 wahllos ausgesucht und ihn und einen Freund des 23-Jährigen übel zugerichtet haben.
Andre flüchtete nach einer Prügelorgie zu einer Wiese, brach zusammen, wurde erneut eingeholt und mit Fäusten, Eisenrohr und Stiefeln „behandelt“.
Multiple Brüche im Gesicht
Mit Augenhöhlen-, Nasen-, Jochbogen-, Oberkieferbrüchen landete der 23-Jährige im Spital, kämpft sich jetzt langsam zurück. Auch das zweite Opfer erlitt einen Augenhöhlenbruch, verlor Zähne und nach der Attacke sogar das Bewusstsein.
Der Hauptangeklagte (auch wegen Schlepperei angeklagt, darum wurde auch in Eisenstadt und nicht in Wiener Neustadt verhandelt, Anm.) will mit der Prügelei nichts zu tun, zwei Mitangeklagte zeigten sich teilgeständig. "Bei der Schlepperei zeigte sich mein Mandant jedoch geständig, er hatte bei der Schleppung von Indern über Ungarn nach Österreich das Vorausfahrzeug gelenkt", erklärt sein Anwalt Andreas Strobl, der eine Enthaftung des Erstangeklagten aus der Untersuchungshaft bewirken konnte. Übrigens: Der Schüler kommt eigentlich aus gutem Hause, gab sich laut Advokat nur mit den "falschen" Leuten ab.
Am Donnerstag wurden bereits fünf Zeugen vernommen. Es wurde indes für weitere Zeugen vertagt, die Unschuldsvermutung gilt.