Ein Jagdskandal sorgte Ende des letzten Jahres für reichlich Wirbel im Tiroler Landtag. LH-Vize Georg Dornauer war trotz aufrechten Waffenverbotes gemeinsam mit dem gescheiterten Investmentguru René Benko auf der Pirsch. Woher man das weiß? Mit einem geschossenen Bock machten sie ein Foto.
Dornauer streitet zwar vehement ab, selbst geschossen zu haben, das geleakte Bild war aber nicht hilfreich, denn der SPÖ-Politiker trug den Hut mit Beutebruch. Ein Beweis ist das aber noch nicht, Dornauer sah sich dennoch gezwungen, in der Politik einen Schritt zur Seite zu machen.
Die Geschichte sorgte bundesweit für Wirbel und wurde sogar im Parlament thematisiert. Grüne-Abgeordnete Babara Neßler stellte deshalb sogar eine Anfragebeantwortung an Innenminister Gerhard Karner aufgrund des bestehenden Waffenverbots gegen Dornauer.
Nun liegt auch Karners Antwort vor, entpuppt sich aber mehr als inhaltsleer. So gibt er unter Berufung auf Datenschutz und Amtsverschwiegenheit nicht bekannt, ob das Verbot noch aufrecht ist.
"Aufgrund des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz) und aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) muss von einer Beantwortung zum konkreten Verwaltungsverfahren von Herrn Dr. Dornauer Abstand genommen werden", heißt es wörtlich im Dokument.
Keine Auskunft erhält Neßler auch über aufgehobene unbefristete Waffenverbote: "Entsprechende Statistiken werden nicht geführt". Eine ebenso kurze Antwort gab es bei der Frage, inwieweit Karner darüber informiert sei, ob Herr Dornauer im Rahmen der jüngsten Jagdveranstaltung in der Steiermark eine Schusswaffe getragen hat und ob dadurch gegen das bestehende Waffenverbot verstoßen wurde. "Entsprechende Informationen liegen nicht vor", hieß es.
Auch die Frage, welche Konsequenzen sich für Personen ergeben, die trotz bestehenden Waffenverbots an einer Jagd teilnehmen oder anderweitig gegen das Waffenverbot verstoßen, blieb unbeantwortet. "Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht", so Karner.