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Nachbar verklagt Jungvater wegen autistischem Sohn (3)

Alexander M. hat nicht nur mit der Diagnose zu kämpfen, dass sein Sohn Autist ist. Jetzt hetzt ein Nachbar auch einen Anwalt auf die junge Familie.

Rhea Schlager
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Der Vater vom kleinen Aurelio soll auch die Anwaltskosten tragen.
Der Vater vom kleinen Aurelio soll auch die Anwaltskosten tragen.
privat

Der 27-jährige Alexander M., Vater von drei kleinen Kindern, versteht die Welt nicht mehr. "Ich bin mit meiner Familie vor einiger Zeit in eine neue Wohnung gezogen, aber diese können wir gar nicht genießen", erzählt er. "Unter uns wohnt nämlich ein älteres Paar, das meine Familie und mich seit unserem Einzug ständig terrorisiert und jetzt hab ich auch noch ein Anwaltsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung von 150 Euro bekommen."

"Aurelio kann Gefühle nicht kontrollieren"

Laut Alexander M. sollen sich die Nachbarn nämlich über den kleinen Aurelio aufgeregt haben. "Unser dreijähriger Sohn ist Autist und kann deshalb seine Gefühle nicht kontrollieren. Er springt und läuft in der Wohnung herum, wie es andere Kinder aber auch machen."

Die Versuche, mit den älteren Nachbarn darüber zu sprechen und ihnen ihre Situation zu erklären, soll allerdings nicht geholfen haben. "Meine Frau ist zu ihnen runtergegangen, hat sich entschuldigt und ihnen sogar einen selbstgemachten Kuchen als Friedensangebot vorbeigebracht. Aber die Nachbarn zeigten kein Verständnis für unsere Situation, die für uns auch sehr schwer zu bewältigen ist."

Jugendamt eingeschaltet

An einem Abend, als der ältere Nachbar gegen 20:00 Uhr an die Tür von Alexander M. klopfte, soll sich die Situation schlagartig verschlechtert haben. "Ich hab mich wieder bei ihm für den Lärm entschuldigt, bis unser Nachbar meinte, dass ich meinem Sohn Beruhigungstabletten oder Drogen einflößen sollte, damit er still wird. Natürlich war ich damit absolut nicht einverstanden", erzählt der 27-Jährige weiter.

Infolgedessen schaltete der Nachbar das Jugendamt ein. "Er hat gegenüber den Behörden angegeben, dass Aurelio jede Nacht um 03:00 Uhr aufstehen und durch die Wohnung stampfen würde", so Alexander M. "Ich hab versucht zu erklären, dass das einmal vorgekommen ist und das auch nur, weil mein 3-jähriger Sohn einen Albtraum hatte. Sowas passiert eben, wenn man Kinder hat."

Anwalt will 150 Euro

Doch die Nachbarn sollen es inzwischen soweit getrieben haben, dass Alexander M. ein Schreiben von einem Anwalt erhielt. "In dem Brief steht, dass ich die Lärmbelästigung unverzüglich zu unterlassen habe, weil der Fall sonst vor Gericht kommt. Außerdem muss ich jetzt auch noch die Anwaltskosten in der Höhe von 150 Euro bezahlen, obwohl ich diesen nicht eingeschaltet hab", erzählt der 27-Jährige fassungslos.

"So unmenschliche Personen hab ich noch nie in meinem Leben gesehen. Mein Sohn macht wegen seinem Autismus mehrere Therapien, die sehr teuer sind, aber der Nachbar hat absolut kein Verständnis. Inzwischen fühlen meine Familie und ich mich von ihm bedroht. Er schaut meine beiden Töchter, die sechs und vier Jahre alt sind, auch immer sehr böse an, obwohl sie höflich sind und nichts getan haben."

Fall kann bis zum Gericht gehen

"Herr M. hat ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sich nach wiederholter Aufforderung, den Kinderlärm einzustellen, der auch in den Nachtstunden zu hören war, nichts geändert hat", so die Anwaltskanzlei auf Anfrage von "Heute". "Unsere Mandanten müssen früh raus und können durch die Lärmbelästigung nicht schlafen. Es fühlen sich außerdem mehrere Nachbarn davon belästigt."

Auf Nachfrage, ob sich auch mehrere Nachbarn bei der Anwaltskanzlei beschwert haben, wurde geantwortet, dass sich nur die Mandanten aus der unteren Wohnung gemeldet haben. "Grundsätzlich müssen Unannehmlichkeiten und Störungen hingenommen werden, aber nicht, wenn es sich um außergewöhnlichen Lärm handelt", so die Kanzlei weiter. "Faktum ist, dass in diesem Fall das hinnehmbare Ausmaß überstiegen wurde."

Laut Anwaltskanzlei wird zuerst versucht, das Problem außergerichtlich zu klären. "Sollte das nicht funktionieren, muss ein Gericht über die Situation entscheiden." Was die 150 Euro Anwaltskosten betrifft, erklärte die Kanzlei, dass der Mandant "natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte". Alexander M. muss deshalb für die Kosten aufkommen, da die Tätigkeit der Kanzlei aufgrund der Lärmbelästigung der Jungfamilie erforderlich geworden ist.

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