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Nacktfotos, Sexting – auch Kinder sind Straftäter

Immer mehr Kinder und Jugendliche machen sich wegen der Verbreitung und des Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger strafbar.

Heute Redaktion
Die Hälfte der Tatverdächtigen ist minderjährig.
Die Hälfte der Tatverdächtigen ist minderjährig.
Getty Images/iStockphoto

Im Zuge des Falles Teichtmeister rückt die Thematik von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in den Vordergrund. Dabei wird aber ein entscheidender Aspekt vergessen: Viele Täter und Täterinnen sind selbst minderjährig.

1.100 Anzeigen gegen Unter-18-Jährige

Immer mehr Kinder und Jugendliche kommen wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen mit dem Gesetz in Konflikt. Die Zahlen haben sich vervielfacht. Wie die Kriminalstatistik zeigt, wurden im vergangenen Jahr fast 1.100 Unter-18-Jährige von der Polizei bei den Staatsanwaltschaften angezeigt. Das entspricht rund der Hälfte aller Anzeigen wegen Kinderpornographie, wie das "Ö1-Morgenjournal" berichtet.

Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie intime Bilder besitzen oder weiterverbeiten. Wenn eine 13-Jährige ihrem 15-jährigen Freund Nacktbilder schickt und er es nicht löscht, macht er sich wegen Besitzes pornografischer Darstellungen einer Minderjährigen strafbar.

Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen auf das 23-Fache gestiegen

Wenn Bilder von Über 14-Jährigen an Dritte weiterverschickt werden, ist es ebenfalls strafbar. "Vielleicht besteht noch ein Konsens zwischen A und B. Wenn sie in einem gewissen Alter sind, ist das auch ok. Aber wenn B das Bild aber weitergibt, macht sich B strafbar", erklärt der Sprecher des Bundeskriminalamts Heinz Holub-Friedreich im "Ö1-Morgenjournal".

Laut einem Bericht des "Kurier" ist die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen innerhalb von 10 Jahren auf das 23-Fache gestiegen. Von den rund 2.200 Tatverdächtigen sind 49 Prozent unter 18 Jahre alt.

"Bilder aus Rache weitergeschickt"

In der Verbreitung spielen Smartphones eine große Rolle. Laut Hannes Kolar, dem leitenden Psychologen der Wiener Kinderhilfe, wird Sexting mit intimen Fotos unter Jugendlichen zum Flirten verwendet. "Wenn die Beziehung dann endet, entstehen Kränkungen und so werden Bilder aus Rache weitergeschickt oder sogar auf soziale Medien geteilt", so der Experte. Dies führt bei Betroffenen zu schweren psychischen Folgen, wie Angstzuständen bis hin zum Suizid.

Die Bundesregierung plant nach dem Fall Teichtmeister eine Verschärfung des Gesetzes. Die sollten aber für Jugendliche nicht gelten, meint Elke Prochazka vom Verein "Safer Internet": "Es sollte da schon einen Unterschied geben, wenn Jugendliche im Nichtwissen Fotos weitergeleitet bekommen in einer Whatsapp-Gruppe und diese nicht gelöscht werden."

Die Strafbarkeit für 14-18-Jährige begrüßt sie jedoch als Schutz für Betroffene. Wenn jemand ein Foto aus der Hand gibt, hat er oder sie den Schutz vor der Verbreitung.

"Kinder und Jugendliche machen das ohne Bedacht"

"Der zentraler Grund für den enormen Anstieg der Anzeigen ist das Aufkommen der Messenger-Dienste. Diese Sexting-Fotos werden weitergeleitet und Kinder und Jugendlichen gehen davon aus, dass die sich löschen. Doch dann werden Screenshots gemacht und wieder weitergeleitet. Kinder und Jugendliche machen das ohne Bedacht, sie denken nicht an die Auswirkungen", sagt Christoph Koss, Geschäftsführer vom Verein "Neustart".

Wie er betont, gebe es sogar mehr tatverdächtige Kinder unter 14 als Erwachsene über 40 Jahre. Warum das so ist, lässt sich folgendermaßen erklären: "Es ist Teil der Jugendkultur geworden. Ich befürchte, wenn Eltern die Handys ihrer Kinder konfiszieren, würden sie Tausende solcher Bilder finden", meint Koss.

Problem entsteht bei der Weitergabe

Aber es sollte hier ein Unterschied zu pädophilen Sexualstraftätern gemacht werden. "Die Sexting-Bilder werden ja freiwillig angefertigt. Das Problem entsteht, wenn diese Fotos zusätzlich weitergegeben werden", so Koss und verweist auf die strittige Gesetzeslage: Ein 15-Jähriger, der Sexting-Bilder von seiner 13-jährigen Freundin erhält, macht sich wegen des Besitzes schon strafbar. Petting-Handlungen sind in dieser Altersgruppe aber erlaubt. "Das ist nicht mehr nachvollziehbar, dass der Besitz eines Bildes unter Strafe gestellt wird und der Betroffene das Risiko hat, viele Jahre in der Sexualstraftäter-Datei registriert zu sein, während Petting erlaubt ist", kritisiert er.

Er spricht sich dafür aus, Jugendliche nicht als Straftäter zu kriminalisieren. Es sei laut seinen Angaben wichtig, dass Eltern sich damit auseinandersetzen. Weiters gebe es Organisationen wie "Safer Internet" oder "Rat auf Draht". Die Angebote werden aber in den Schulen viel zu wenig genutzt.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com