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Nächstes Bundesland mit Hammer-Strafe für Feuerwerk

Wer in der Steiermark zu Silvester Raketen und Böller schießt, muss mit hohen Strafen rechnen. Nun verkündet das nächste Bundesland die Strafhöhe.

Andre Wilding
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Saftige Strafen für Silvester-Knallerei in Österreich
Saftige Strafen für Silvester-Knallerei in Österreich
picturedesk.com (Symbolbild)

Die Polizei Tirol weist darauf hin, dass auch zu Silvester die seit 26. Dezember bestehenden, strengeren Ausgangsbeschränkungen gelten. Das Abschießen eines Privatfeuerwerkes zu Unterhaltungszwecken stellt keinen Ausnahmegrund für die Ausgangsbeschränkungen dar.

Zusätzlich ist nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes (PyroTG 2010) die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten, sofern nicht vom Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile von diesem Verbot ausgenommen wurden. In Innsbruck besteht keine Ausnahmeverordnung.

Kategorien F1 bis F4
Kategorien F1 bis F4
Polizei

Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbliche Knallkörper. Insbesondere verboten ist auch eine Verwendung jeglicher pyrotechnischen Gegenstände innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und brandgefährdeten Objekten, insbesondere Tankstellen.

So hoch sind die Strafen

Unabhängig davon kann die Verwendung pyrotechnischer Artikel umfangreiche Gefahren und zudem Belästigungen Dritter mit sich bringen. "Vor allem ruhebedürftige Mitbürger und Tiere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt", so die Polizei.

Die missbräuchliche Verwendung ist gemäß § 40 PyroTG 2010 mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen. Übertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz können mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro geahndet werden.

Die selbe Strafe für eine Silvester-Knallerei zahlt man übrigens auch in Wien. Pyrotechnik-Rowdys und "Zündlern" von Raketen, Böllern, Krachern und Co. drohen in der Bundeshauptstadt ebenfalls Strafen bis zu 3.600 Euro.

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