"Heute"-Leser Sandro wandte sich kürzlich nach einer kuriosen Abbuchung an die Redaktion – weil er für neun Sekunden mit einem Mietwagen zu schnell gefahren sein soll, wurden ihm 45 Euro abgebucht – mehr dazu hier. Seither häufen sich die Fälle.
Alpaslans Konto wurde in wenigen Stunden komplett leergeräumt: Statt den vereinbarten Kosten von rund 200 Euro für einen Kastenwagen hat er nun keinen einzigen Cent am Konto – 2.400 Euro wurden ohne Einwilligung abgebucht!
Nun der nächste schockierende Fall: Auch Yasin wurde um 1.800 Euro erleichtert – er steht während seines Umzugs nach Wien vor dem Nichts.
Yasins Plan hörte sich einfach an: Er wollte aus der Schweiz nach Wien ziehen. Hierfür mietete er bei "123-Transporter" einen Mietwagen. In Dornbirn (Vorarlberg) sollte er das Mietauto abholen, in der Hauptstadt abstellen. Dann begann die Horror-Reise.
Viermal soll er im Auto geraucht haben, deshalb zog ihm die Firma "123-Transporter" gleich Geld in Höhe von knapp 1.200 Euro ab. Mitten in der Fahrt bemerkte Yasin, dass das Geld auf seinem Konto Minute für Minute weniger wird. Nach mehreren Stunden war das Konto leer.
"Ich bin schon in Dornbirn ohne einen einzigen Cent dagestanden, konnte nicht einmal den Tankvorgang bezahlen. Das ist das Schlimmste, was es gibt!", so der untröstliche Transportkunde. "Ich war bei der Polizei und die konnten auch nichts machen", fühlt sich Yasin genarrt.
Mittlerweile ist Yasin in Wien angekommen, musste in einem Motel unterkommen. Nun sucht er eine Wohnung im 3. Wiener Bezirk, dort wäre er in der Nähe seiner Familie. Ob und wann er mit seinem Geld rechnen kann, ist indes völlig unklar.
Erst am frühen Donnerstag berichtete "Heute" über das Schicksal der "123-Transporter"-Kunden: Leser Alpaslan wurden innerhalb weniger Stunden 2.400 Euro abgebucht – auch sein Konto wurde komplett leergeräumt.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weist die Firma auf Geschwindigkeitsbegrenzungen als vertragswidriges Verhalten hin. Dass das Unternehmen aber ohne behördlicher Strafe zusätzlich Geld von Kunden abbucht, sieht auch Anwalt Norbert Piech kritisch.
Der Top-Juristschätzt dies als sittenwidrig ein und empfiehlt, sich in solchen Fällen an einen Anwalt zu wenden. Für die AGBs gilt nämlich laut ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) eine Geltungskontrolle, für solch eine Zusatzahlung bedarf es darüber hinaus ein zusätzliches Sepa-Lastschriftmandat – dies habe Sandro zu keiner Zeit unterschrieben.