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Strom und Gas sollen auch bei Geldnot an bleiben

Heute Redaktion
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Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, L) am Freitag, 20. März 2020, anl. einer Sitzung des Nationalrats im Parlament in Wien.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, L) am Freitag, 20. März 2020, anl. einer Sitzung des Nationalrats im Parlament in Wien.
Bild: picturedesk.com

Auch das zweite Covid-19-Gesetzespaket passierte dank einstimmigem Beschluss aller Parteien den Nationalrat. Gleichzeitig wurde die Energieministerin aufgefordert, sich schützend vor Österreicher in Not zu stellen.

Eine Woche nach dem Beschluss erster Maßnahmen im Gefolge der Corona-Krise verabschiedete der Nationalrat heute ein zweites Covid-19-Gesetzespaket mit 39 Gesetzesänderungen und fünf neuen Bundesgesetzen.

Der Bogen reicht dabei von Maßnahmen im Justizbereich über die Ausweitung des Haftungsrahmens für KMU, die Schaffung eines Härtefallfonds und die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu Sonderregelungen für Ärzte und Zivildiener, die vor allem einen flexibleren Einsatz ermöglichen sollen.

Trotz etlicher Kritikpunkte der Opposition fiel der Beschluss in Dritter Lesung letztendlich einstimmig, Abänderungs- und Entschließungsanträge von SPÖ, FPÖ und NEOS fanden keine Mehrheit.

Was alles im neuen Covid-19-Paket steckt

Einer der Eckpfeiler des auf einem Initiativantrag der Regierungsparteien beruhenden zweiten Gesetzespakets zur Corona-Krise sind zunächst Maßnahmen im Justizbereich, wo es vor allem um die vorübergehende Unterbrechung von Verfahren, die Hemmung von Fristen, die Einschränkung des Gerichtsbetriebs oder etwa den Einsatz von Videotechnologie bei Einvernahmen geht.

Weiterer Schwerpunkt sind Hilfen für die Unternehmen. So wird etwa der Haftungsrahmen sowohl der Österreichischen Hotel- und Touristikbank (ÖHT) als auch des Austria Wirtschaftsservice (AWS) ausgeweitet, bei Kurzarbeit sollen Unternehmen auch die Aufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge ersetzt bekommen.

Eine Milliarde Euro von Krisenfonds

Durch die Schaffung eines Härtefallfonds sollen EPU und Kleinstunternehmen Zuschüsse gewährt werden. Der Covid-Krisenbewältigungsfonds stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Weitere Punkte des Gesetzespakets sind Erleichterungen für die Baubranche, Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, ein erleichterter Zugang zu Unterhaltsvorschüssen und verlängerte Fristen im vielen Bereichen, etwa was die Anfechtungsmöglichkeit von Kündigungen betrifft.

Im Bildungsbereich können als Folge der Verschiebung der Zentralmatura die Aufnahmeprüfungen an Universitäten und Fachhochschulen verschoben werden. Sonderregelungen für Ärzte und Zivildiener wiederum zielen darauf ab, medizinisches Personal flexibler einzusetzen. Vorgesehen sind überdies auch Erleichterungen bei der Ausstellung von Rezepten und der Abholung von Medikamenten.

Anwesenheitspflicht für Regierung fällt

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien, mit dem unter anderem die Bestimmungen betreffend den Härtefallfonds präzisiert werden. So wird klargestellt, dass sämtliche Kleinstunternehmen und damit etwa auch freiberuflich tätige Gesundheitsdienstleister finanzielle Unterstützung beantragen können. Außerdem wird der rasche Einsatz ehemaliger Zivildiener im Rettungswesen erleichtert.

Weitere Punkte betreffen die Befristung der Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen durch die Regierung und das rückwirkende Inkrafttreten jener Bestimmung, die es gesperrten Betrieben erlaubt, ihre MitarbeiterInnen bis zu einem gewissen Maß zwangsweise auf Urlaub bzw. Zeitausgleich zu schicken.

Niemandem soll Strom und Gas abgedreht werden

Begleitend zum Gesetzespaket ersucht der Nationalrat Energieministerin Leonore Gewessler in einer Entschließung, darauf hinzuwirken, dass die Energieversorger in den nächsten Wochen bis zum Ende der Covid-Maßnahmen von einer Abschaltung der Strom- bzw. Gasversorgung bei Zahlungsverzug Abstand nehmen. Zudem sollen sie betroffenen Kleinunternehmen und Haushalten mit Ratenplänen und Stundungen entgegenkommen. Der Antrag war gemeinsam von den Koalitionsparteien und den NEOS eingebracht worden.

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