Ein Hitlergruß mitten in einem Innsbrucker Nachtlokal hat für einen 21-jährigen Tiroler nun massive Folgen. Der Mann wurde am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen NS-Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.
Laut Anklage soll der einschlägig vorbestrafte Tiroler in einem Lokal mehrmals den rechten Arm zum Hitlergruß ausgestreckt haben. Zeugen beschrieben dabei auch ein auffälliges Erscheinungsbild: schwarze Stiefel mit weißen Schnürbändern und hochgestülpte Jeans. Dieses Outfit werde oft der rechtsextremen Szene zugeordnet, hieß es im Prozess laut ORF.
Der 21-Jährige stand nicht zum ersten Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht. Schon zuvor war er nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden.
Vor Gericht erklärte der Mann, dass er sich an die Vorfälle nicht erinnern könne. Bei einer Firmenweihnachtsfeier im Dezember habe er "außerordentlich viel Bier" und Schnaps getrunken, das berichtet der ORF. Die Szenen im Nachtlokal seien ihm deshalb nicht mehr präsent, es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Gesten seien nicht eindeutig gewesen, außerdem habe sich sein Mandant zuletzt gebessert und sei nicht mehr negativ aufgefallen.
Die Geschworenen sahen das anders. Sie entschieden einstimmig mit 8:0 für einen Schuldspruch.
Für die mehrfach gezeigten Hitlergrüße erhielt der Tiroler 18 Monate Haft. Zusätzlich wurden frühere bedingte Strafen widerrufen. Insgesamt muss der 21-Jährige deshalb drei Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.