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Nebel und Glatteis: So sind Sie sicher unterwegs

Nebel und Glatteis - das Wetter stellt Autofahrer derzeit vor Herausforderungen. Um sicher unterwegs zu sein, gilt es einige Regeln zu befolgen.

Heute Redaktion
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Überhöhte Geschwindigkeit, zu wenig Abstand: Im Burgenland ist es Mittwochfrüh zu einer Massenkarambolage gekommen. Auf einer Brücke auf der S31 führten Nebel und frostige Temperaturen zu Glatteisbildung, was die Autolenker überraschte.
Um Unfälle wie den oben genannten zu vermeiden, hat der ÖAMTC einen Leitfaden für angemessenes Fahrverhalten bei spätherbstlichen Witterungsverhältnissen zusammengestellt. Heute.at fasst die wichtigsten Tipps und Tricks zusammen.

Vorausschauend fahren und Geschwindigkeit verringern: "Dadurch verschafft man sich einen Polster und kann auch in Notsituationen noch angemessen reagieren", sagt ÖAMTC-Experte Roland Frisch. Im Nebel sollte man tunlichst rechts bleiben und keinesfalls überholen.
Abstand vergrößern: Gilt normalerweise ein Abstand von zwei Sekunden als ausreichend, so sollte bei Glatteisgefahr der Sicherheitsabstand drei bis vier Sekunden betragen.
Ruckartige Lenkbewegungen und Bremsmanöver vermeiden: Durch einen zu forschen Fahrstil kann man leicht die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. "Ruhig, rund und anti-aggressiv ist der bewährte Fahrstil auf rutschigem Untergrund", empfiehlt Frisch.
Ablenkungen vermeiden: Gerade bei schwierigen Fahrbahnverhältnissen ist es wichtig, sich auf die Straße zu konzentrieren. Weder die Stimmung im Auto noch Handy oder Navi dürfen in einer solchen Situation ablenken.
Richtige Beleuchtung: Bei schlechter Sicht ist sehen und gesehen werden das Um und Auf. "Bei leichtem Nebel reicht das Abblendlicht, wird die Nebelsuppe dicker, sollte man Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte einschalten", so Frisch. Das Fernlicht darf nicht eingeschaltet werden, weil es dadurch zu einem Spiegeleffekt kommt und der Fahrer sich selbst blendet.
Ein Unfall oder eine Panne sind im Nebel besonders gefährlich. Das Fahrzeug muss unbedingt von der Straße gebracht werden. Warnblinkanlage und Licht einschalten, Pannendreieck aufstellen und keinesfalls die Warnweste vergessen.
Adäquate Winterausrüstung: Das Auto muss für winterliche Straßenverhältnisse ausgerüstet sein. Frisch: "Die situative Winterausrüstungsverpflichtung gilt zwar von 1. November bis 15. April, das Wetter kümmert sich aber nicht immer um diese Regelung." Es liegt damit auch in der Eigenverantwortung des Lenkers, sein Fahrzeug entsprechend auszurüsten.