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Mindestsicherung: Streit ist jetzt eskaliert

Heute Redaktion
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Gesundheits- Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ) verteidigt das Gesetz.
Gesundheits- Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ) verteidigt das Gesetz.
Bild: picturedesk.com

Die Begutachtungsfrist für das Gesetz für die Mindestsicherung hat geendet. Wien will das Gesetz so nicht umsetzen. Am Freitag eskalierte deshalb der Streit mit der Regierung.

Wien wird den vorliegenden Regierungsentwurf zur Mindestsicherung nicht umsetzen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden, kündigte die Stadtregierung am Donnerstag an.

Die Kritik an der Mindestsicherung ist vielfältig: Man befürchtet eine Verschärfung der Armutsgefährdung von den sozial schwächsten Gruppen. Das Budget für die Mindestsicherung betrage zudem nur 0,9 Prozent der jährlichen Sozialausgaben.

Die Verlierer: Familien (je mehr Kinder, desto weniger Geld pro Kind), Kranke, Pflegefälle. Geplant ist zudem ein Höchstsatz von 863 Euro/Monat für Alleinstehende (siehe unten).

Außerdem wird argumentiert, dass Gesetz sei schlicht verfassungswidrig:

– Der Rechnungshof fordert eine bundesweite Vereinheitlichung des Gesetzes

– Wien beurteilt das Gesetz als zu "schwammig"

– Es würden massive Mehrkosten durch Verwaltungsaufwand entstehen

– Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention, als auch der Bundesverfassung

Die Regierung kritisierte daraufhin die rot-grüne Stadtregierung, im Raum steht eine mögliche Verfassungsklage, zudem gibt es Rücktrittsaufforderungen: "Wenn sich Politiker hinstellen und sagen, Gesetze interessieren uns nicht, dann würde das ja bedeuten, dass sich Politiker außerhalb des Verfassungsbodens bewegen. Wer so ein Verständnis hat und das auch noch öffentlich vorträgt – solche Herrschaften sollten zurücktreten", sagte etwa FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Freitag.

Das sind die Details:

Einzelperson Maximal 863,04 Euro/Monat, zwölfmal im Jahr.

Paare Für eine weitere im Haushalt lebende erwachsene Person gibt es künftig nur noch 345,20 Euro zusätzlich (bisher: 431,5 €).

Familien Für Kinder gibt es künftig gestaffelte Beiträge – für das erste 215, das zweite 129, ab dem dritten 43 Euro. Hier will man verhindern, dass Mehrkindfamilien ein so hohes Haushaltseinkommen haben, dass kein Anreiz für Eltern besteht, sich Jobs zu suchen.

Alleinerziehende Bonus pro Kind (gestaffelt von 100 bis 25 €).

Asylwerber Bei schlechten Deutsch- oder Englischkenntnissen, mangelnder Integration oder bei Fehlen eines Pflichtschulabschlusses wird die Leistung um 300 € auf 563 € gekürzt. Den Differenzbetrag erhalten sie in Form

von Sprach- und Job-Kursen.

Drittstaatenangehörige Angehörige von Nicht-EU-Ländern haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsicherung. Ausnahme: Asylberechtigte (nicht -werber!) – diese sind Inländern gleichgestellt.

Menschen mit Behinderung sollen Zuschläge erhalten, um das Armutsrisiko zu senken. Und: Wer Mindestsicherung beziehen will, muss sein Vermögen bis auf 5.200 Euro (bisher: 4.188) aufbrauchen.

Irmgard Griss (Neos) warnt vor Streichung der Mindestsicherung für Straftäter

Der aktuell aufliegende Entwurf der türkis-blauen Koalitionsregierung sieht vor, dass verurteilte Straftäter auch während einer bedingten Haftstrafe für die Dauer ebendieser von der neuen Mindestsicherung ausgenommen werden sollen. Dieses Vorhaben der Regierung scheint bei Vertretern der Justiz aber äußerst unbeliebt zu sein. Unter anderem warnten beispielsweise der österreichische Verfassungsdienst und die österreichische Richtervereinigung vor den zu erwartenden negativen Auswirkungen der Reform.

Griss: Reform ist kontraproduktiv

An diese Kritik schloss sich jetzt auch die Justizsprecherin und Juristin Irmgard Griss von den Neos an. Auch Griss befürchtet, dass durch die Reform ehemalige Häftlinge wieder in die Kriminalität getrieben werden könnten. Das sei aber "nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen äußerst bedenklich, das ist auch kontraproduktiv", sagt Griss. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass bedingt verurteilte Straftäter ohne Sozialhilfe wieder in die Kriminalität abrutschen könnten, "einfach deshalb, weil sie etwas zum Leben brauchen".

Die Streichung der Sozialhilfe torpediert laut Griss die ursprüngliche Intention einer bedingten Haftstrafe vollends. Denn diese sei ja primär darauf ausgelegt, eine Resozialisierung zu erleichtern, um so künftige Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern. (mat, jem)