Coronavirus
Neue Corona-Regel erlaubt wichtiges Element in Messen
Angesichts der Lockerungen und Öffnungsschritte am 19. Mai wird auch in Kirchen ein wichtiges Element bei Heiligen Messen wieder erlaubt sein.
Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.
Es darf wieder gesungen werden
Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen, verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel sind zwar weiter gültig. Eine wichtige Lockerung gibt es aber doch. In Zukunft wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem Lockdown, wieder möglich sein.
Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen Religionsgesellschaften individuell erfolgen.