Keine drei Wochen hat Österreich ohne scharfe Corona-Restriktionen durchgehalten. Wie am Mittwoch durch einen neuen Verordnungsentwurf des Gesundheitsministers publik wurde, kommt es wieder zu einigen Verschärfungen im Kampf gegen das Virus. Der Grüne Pass wird wie die FFP2-Maske wieder ein Begleiter im täglichen Leben.
Ab heute Mitternacht gelten demnach in Österreich wieder folgende Maßnahmen:
➤ an öffentlichen Orten (keine Maskenpflicht outdoor)
➤ in Verkehrsmitteln
➤ im lebensnotwendigen wie auch im nicht-lebensnotwendigen Handel (gesamter Handel)
➤ bei körpernahen Dienstleistungen
➤ in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz)
➤ in der Beherbergung
➤ Sportstätten (außer bei der Sportausübung)
➤ in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
➤ Arbeitsorten
➤ in Alten- und Pflegeheimen
➤ in Krankenanstalten
Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 100 Personen (d.h. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.). In diesem konkreten Fall hat der Veranstalter aber eine "Wahlmöglichkeit“. Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.
Ausgenommen von der Maskenpflicht ist der private Wohnbereich und am Verabreichungsplatz bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung, beruflich und privat (d.h. Theaterensemble genauso wie private Blasmusikkapellen und Chöre)
Zuvor war es der Plan der Regierung die Maßnahmen kürzer anzusetzen, doch nun greift man auf das Narrativ des ersten Lockdowns zurück. Denn wie aus dem Verordnungstext hervorgeht, gelten die neuen Maßnahmen bis einschließlich 16. April – also Karsamstag. Österreich bekommt also auch im dritten Pandemiejahr eine "Auferstehung" zu Ostern serviert.