Coronavirus

Regierung schreibt dir jetzt Maske auch zuhause vor

"Heute" wusste es bereits vor zwei Tagen, nun steht es in der neuen Corona-Verordnung: Die FFP2-Maske kehrt auch in den eigenen vier Wänden zurück.

Rene Findenig
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Im Zuge der "Verkehrsbeschränkungen" gilt die Maske auch in den eigenen vier Wänden.
Im Zuge der "Verkehrsbeschränkungen" gilt die Maske auch in den eigenen vier Wänden.
Getty Images

"FFP2-Masken nun sogar in eigenen vier Wänden", titelte "Heute" am Montag, nun wird dies mit der neuen Corona-Verordnung der Regierung Realität. Die Maskenpflicht gibt ihr Comeback so gut wie überall, FFP2 muss man bis zum 16. April 2022 in allen geschlossenen Räumen, an öffentlichen Orten, in Öffis, im Handel, bei körpernahen Dienstleistern, in Gastro (mit Ausnahme am Platz) oder in Hotels und Sportstätten sowie in der Arbeit und in Freizeitbetrieben und Spitälern tragen.

Maske tragen, egal wo – auch daheim

In Kraft tritt diese bereits am Donnerstag – und sie sieht auch Maskentragen im privaten Wohnbereich vor. Das nämlich durch die neuen Quarantäneregeln, betitelt mit "Empfehlung für die Gesundheitsbehörden zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung": Corona-Infizierte können sich nun nach fünf Tagen aus der Isolation begeben, ohne sich testen zu lassen – wenn sie seit zwei Tagen symptomfrei sind. Dann aber unterliegen sie weiteren fünf Tagen den sogenannten "Verkehrsbeschränkungen". Diese sagen: Bei Kontakt mit anderen ist FFP2 zu tragen, egal wo, auch daheim:

"Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bzw. eines MNS bei Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs"

Außerdem dürfen Betroffene durch die Verkehrsbeschränkungen nicht in Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessclubs und zu Großveranstaltungen, sehr wohl aber in den lebensnotwendigen Handel. Pikant: Wie das kontrolliert werden soll, weiß bisher niemand, denn das steht in der Verordnung einfach nicht drinnen. Theoretisch müssten also alle Betriebe trotz der alternativen Maskenpflicht wieder alle Besucher kontrollieren – und die "Verkehrsbeschränkung" extra ausgewiesen werden.

Alle Details zur neuen Maskenpflicht

Hier überall gilt jetzt die neue Maskenpflicht: An öffentlichen Orten (keine Maskenpflicht outdoor), in Verkehrsmitteln, im lebensnotwendigen wie auch im nicht-lebensnotwenigen Handel (gesamter Handel), bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz), in der Beherbergung, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Arbeitsorten, in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenanstalten, bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. im Theater, der Oper, im Kino etc.) und bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.). In diesem konkreten Fall hat der Veranstalter aber eine "Wahlmöglichkeit". Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.

Spannend außerdem: Die verschärfte Maskenpflicht ist eine Verordnung des Gesundheitsministers, die neuen Quarantäneregeln (die bei den Verkehrsbeschränkungen das Maskentragen auch zuhause vorsieht) sind dagegen eine Empfehlung, die von den Bundesländern umgesetzt wird.

    <em>"Heute"</em> erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    "Heute" erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    Köhler,Ralph / Action Press / picturedesk.com
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