Die Europäische Union zieht eine klare Grenze beim Bargeld. Mit dem neuen Geldwäschepaket (EU-Verordnung 2024/1624) wird ab 10. Juli 2027 eine europaweite Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr eingeführt: Mehr als 10.000 Euro dürfen dann nicht mehr bar an Unternehmen oder Selbstständige bezahlt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen. Auch das Aufteilen auf mehrere Teilbeträge ist nicht erlaubt, wenn die Zahlungen zusammenhängen.
Wie chip.de berichtet, wird es aber noch eine weitere wichtige Änderung geben: Bereits ab einem Betrag von 3.000 Euro müssen sich Käufer künftig ausweisen. Gewerbliche Verkäufer sind dann verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen und zu dokumentieren.
Wichtig zu wissen: Die neue Obergrenze gilt nur für geschäftliche Transaktionen. Privatpersonen dürfen weiterhin beliebig viel Bargeld besitzen, abheben und untereinander tauschen. Wer also ein Auto von einer anderen Privatperson kauft, kann dies auch künftig bar bezahlen - egal wie hoch der Betrag ist.
Anders sieht es beim Händler aus: Dort gilt ab 2027 die Zahlungshöchstgrenze von 10.000 Euro. Österreich kennt bisher keine generelle Bargeldobergrenze, während andere EU-Länder längst strenger sind - etwa Frankreich und Spanien mit nur 1.000 Euro oder Griechenland mit 500 Euro.
Für österreichische Konsumenten bedeutet die neue EU-Regel vor allem eines: Beim Kauf von höherwertigen Waren im Geschäft muss künftig der Ausweis gezückt werden, sobald der Betrag 3.000 Euro übersteigt. Die Regelung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft und ist dann in allen 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich.