In Österreich gibt es bisher keine Obergrenze für Barzahlungen. Das ändert sich ab Mitte 2027 grundlegend. Dann tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die im gesamten EU-Raum ein einheitliches Limit für Bargeldzahlungen im geschäftlichen Bereich einführt.
Die Grenze liegt bei 10.000 Euro. Konkret bedeutet das: Händler und Unternehmen dürfen ab dem 10. Juli 2027 keine Barzahlungen über diesem Betrag mehr annehmen. Wer etwa beim Autohändler oder anderswo gewerblich mehr als 10.000 Euro bezahlen will, muss auf Überweisung oder Kartenzahlung umsteigen.
Wie "Chip" berichtet, kommt dazu eine verschärfte Kontrollpflicht ab 3.000 Euro. Wer im geschäftlichen Bereich ab diesem Betrag bar bezahlt, muss sich künftig ausweisen. Die Daten des Käufers werden erfasst und dokumentiert.
Für den privaten Bereich gibt es Entwarnung: Die neue Bargeldobergrenze gilt ausschließlich für geschäftliche Transaktionen. Privatpersonen dürfen weiterhin beliebig viel Bargeld besitzen, abheben, einzahlen und untereinander austauschen. Wer also privat ein Auto für mehr als 10.000 Euro bar kauft, darf das auch weiterhin tun.
Allerdings gibt es einen Haken: Wer mehr als 10.000 Euro auf sein Bankkonto bar einzahlen möchte, muss der Bank die Herkunft des Geldes erklären können. Das gilt bereits jetzt und wird durch die neuen Regeln nicht gelockert.
Teil des umfassenden Maßnahmenpakets ist auch die neue Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt. Diese EU-Geldwäschebehörde koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden. Künftig müssen nicht nur Banken und Casinos, sondern auch Luxusgüterhändler und Krypto-Anbieter ab 3.000 Euro ihre Kunden genauer prüfen und verdächtige Aktivitäten melden.
Die EU-Kommission betont, dass es nicht darum geht, Bargeld abzuschaffen. Bargeldzahlungen sollen weiterhin möglich und gewünscht sein. Die Maßnahmen dienen laut Brüssel ausschließlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.