Mit dem neuen EU-Geldwäschepaket (EU-Verordnung 2024/1624) werden die Regeln für Bargeldzahlungen in der gesamten EU ab Mitte 2027 deutlich verschärft. Im geschäftlichen Bereich dürfen dann keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr angenommen oder getätigt werden.
In Österreich gibt es bisher keine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Das wird sich mit der neuen EU-Verordnung ändern. Die Mitgliedstaaten können sogar noch niedrigere Schwellenwerte festlegen, wenn es im öffentlichen Interesse liegt.
Wie "Chip" berichtet, ist ein besonders wichtiger Punkt für Konsumenten und Unternehmen: Bereits ab 3.000 Euro Barzahlungen sollen verstärkte Kontroll- und Identifizierungspflichten gelten. Gewerbliche Verkäufer müssen dann die Identität des Kunden feststellen und dokumentieren.
Privatpersonen sind von den neuen Regeln eher in Ausnahmefällen betroffen. Im Netz kursieren zwar Behauptungen, dass Barzahlungen über 10.000 Euro generell illegal werden – das ist aber irreführend. Die Obergrenze von 10.000 Euro gilt grundsätzlich nicht zwischen zwei Privatpersonen, etwa bei Geldgeschenken innerhalb der Familie.
Problematisch wird es allerdings, wenn größere Bargeldsummen auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Wer mehr als 10.000 Euro bar bei seiner Bank einzahlt, muss die Herkunft des Geldes belegen können. Experten raten in solchen Fällen zu einer direkten Banküberweisung.
Die EU-Kommission betont, dass die Maßnahme ausschließlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient. Bargeldzahlungen sind weiterhin gewünscht und sollen auch künftig möglich bleiben. Zusätzlich nimmt die neue EU-Geldwäschepolizei AMLA in Frankfurt ihre Arbeit auf, die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren soll.
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Händler von Luxusgütern und Anbieter von Kryptowährungen ab bestimmten Beträgen ihre Kunden genauer prüfen und verdächtige Aktivitäten melden.