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Neue Fluggastrechte: Bis 600 Euro für Verspätung

Heute Redaktion
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Das Europaparlament in Straßburg hat am Mittwoch gegen den Willen der Luftfahrtlobby und der EU-Kommission neue Rechte für Fluggäste beschlossen. So besteht schon bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Außerdem darf der Rückflug nicht mehr verfallen, wenn der Hinflug verpasst wird.

Die neuen Regeln bringen wesentliche Verbesserungen für von Verspätungen betroffene Passagiere. Die Entschädigungsansprüche sind folgendermaßen gestaffelt: 300 Euro werden bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bis 3.500 Kilometer fällig. 400 Euro können bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden ab 3.500 Kilometer geltend gemacht werden. Und 600 Euro fallen bei Verspätungen auf Langstreckenflügen von mehr als sieben Stunden und ab 6.000 Kilometer an.

Keine Gebühren für Handtasche oder Mantel

Österreichische Abgeordnete begrüßten den Beschluss. "Einige Fluglinien verlangen Zusatzgebühren, wenn neben einem Handgepäckstück auch eine kleine Handtasche, ein Mantel oder die Duty-Free-Einkaufstasche mit an Bord genommen wird. Das wird künftig für alle Flugreisende kostenlos möglich sein", sagte der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried.

Als Meilenstein bezeichnete der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker die Abschaffung der "No-Show-Regelung". "Künftig ist es Fluglinien untersagt, einem Fluggast auf dem Rückweg die Beförderung zu verweigern, weil er den Hinflug nicht angetreten hat."

Pirker wertete den Beschluss des EU-Parlaments als eine klare Absage an die EU-Kommission, die in einigen Punkten einzig die Interessen der Fluglinien in den Vordergrund gestellt habe. "Dass man beispielsweise erst nach fünf Stunden Wartezeit ein Recht auf Aussteigen haben soll, wenn ein Flieger auf dem Rollfeld festsitzt, ist ein schlechter Scherz der EU-Kommission", sagte Pirker.

"Inakzeptablen Vorschlag der Kommission korrigiert"

"Mit diesem Votum haben die Abgeordneten den inakzeptablen Vorschlag der Kommission korrigiert, der nicht die Rechte der Fluggäste, sondern vor allem die Rechte der Airlines gestärkt hätte", sagte die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger. Das EU-Parlament habe auch sichergestellt, dass im Falle einer Insolvenz oder Pleite einer Airline die Rechte der Passagiere weiter gelten. Die Fluggesellschaften müssten nachweisen, dass sie Maßnahmen getroffen haben, um Passagiere auch im Falle ihrer eigenen Zahlungsunfähigkeit entschädigen zu können.

Infolge des EU-Kommissionsvorschlages hätten rund zwei Drittel der Passagiere im Verspätungsfall keinen Anspruch auf Entschädigung mehr gehabt, kritisierte der freiheitliche EU-Abgeordnete Franz Obermayr.