Fahrbahn war zu schmal

Neue gelbe Zickzack-Linie – dutzende Parkplätze weg

In der Siedlung "Wohnen am See" in Linz‑Pichling wurden am Leblweg zahlreiche Parkplätze gestrichen – das sorgt für Ärger und Erleichterung zugleich.
Oberösterreich Heute
12.09.2025, 04:00
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Die neue Wohnsiedlung "Wohnen am See" in Linz‑Pichling bietet modernen Lebensraum mit 700 Wohnungen, Nahversorgung und Grünflächen – doch beim Parken wird’s jetzt eng.

Denn: Auf einer Seite des Leblwegs, der mitten durch das Siedlungsgebiet führt, wurde kürzlich ein Parkverbot mit gelber Zickzack-Markierung verordnet. Grund dafür war das wilde Parken auf beiden Straßenseiten – dadurch blieb für den Gegenverkehr oft nicht genug Platz.

Ein Lokalaugenschein zeigt: Wo früher Autos standen, klafft nun eine lange gelbe Linie am Asphalt. Die Reaktionen der Anrainer sind gespalten: "Auf der einen Seite super, weil man auf der Straße jetzt mehr Platz hat. Aber natürlich gibt es nun dort viel weniger Parkplätze", sagt ein Bewohner.

Was viele nicht wissen: Laut §24 Abs.3 lit. d der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf auf Straßen mit Gegenverkehr nur geparkt werden, wenn zwei Fahrstreifen mit je 2,60 Meter Breite frei bleiben – also insgesamt 5,20 Meter. Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten, ist das Parken verboten.

Immer wieder überraschende Anzeigen

Ein Fall aus dem Jahr 2022 sorgt noch heute für Diskussion: Ein Linzer (39) parkte am Stadtrand wie immer am rechten Fahrbahnrand – und bekam plötzlich eine Anzeige mit dem Hinweis "Fahrbahnrestbreite nicht eingehalten". Die Strafe kam überraschend – dabei ist sie gesetzlich gedeckt.

Hintergrund: Auf Straßen, die in beide Richtungen befahrbar sind, müssen laut Gesetz 5,20 Meter freibleiben! „Das ist sehr viel und das haben viele Leute nicht im Bewusstsein", sagte damals ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. Sie betonte, es komme immer auf die Situation an, ob auch tatsächlich gestraft werde und rät, sich im Zweifel an den zuständigen Polizei-Posten zu wenden.

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