Immer wieder versuchen Betrüger mit unterschiedlichen Methoden, Geld von ihren Opfern zu erhalten. Neben dem beliebten "Sohn/Tochter"-Trick kommen nun vermehrt auch andere Betrugsmaschen zur Anwendung. Aus aktuellem Anlass warnt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor Betrugsversuchen mit falschen Dokumenten, die optische Elemente von gerichtlichen Entscheidungen enthalten.
Soweit bekannt, werden die Kopf- (Logo, Geschäftszahl) und Fußzeile (Unterschriftenformel, elektronische Signatur) einer Entscheidung des BVwG verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Schreiben keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG aufweist und keine Rechtswirkung entfaltet.
Den darin enthaltenen Aufforderungen – u.a. Zahlung einer Geldbuße – ist keinesfalls Folge zu leisten.
Das BVwG hat nach dem ersten Bekanntwerden derartiger E-Mails den Sachverhalt unverzüglich an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet.