ÖVP-SPÖ-NEOS-Grüne dafür

Neue Regelung: Rosenkranz kann jetzt abgewählt werden

Der Verfassungsausschuss einigte sich auf eine neue Regelung, die den Vorsitz des NS-Opfer-Fonds regelt. Rosenkranz wird darauf verzichten müssen.
Leo Stempfl
13.03.2025, 16:10

Die nach den Wahlen stärkste Partei stellt in Österreich traditionell auch den Nationalratspräsidenten. Walter Rosenkranz (FPÖ) wurde mit Stimmen der ÖVP nach heftigen Debatten auch in diese Funktion gewählt. Das hatte besorgte Reaktionen der jüdischen Gemeinde zur Folge. Denn in dieser Funktion sitzt Rosenkranz auch dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus vor. Er selbst räumte ein, er würde zur Seite treten, wenn es Bedenken der jüdischen Gemeinde gegen seine Person gebe.

Den Grünen ging das aber nicht weit genug. Sie forderten per Änderungsantrag, dass nicht nur der/die zweite oder dritte Nationalratspäsident/in die Leitung übernehmen kann, sondern dass der Vorsitzende auch durch den Hauptausschuss indirekt abgewählt werden kann. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten diesem Modell zu. Kritik kam freilich von der FPÖ; die Abwahlmöglichkeit würde über das Ziel hinausschießen.

Stimmt FPÖ doch noch zu?

Die neue Vorsitzende des Verfassungsausschusses ist übrigens SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar. Sie gab zu bedenken, Nationalfonds funktions- und arbeitsfähig bleiben müsse. Immerhin gibt es bereits einen aufrechten Beschluss der Israelitischen Kultusgemeinde, wonach sie nicht an Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen werde, solange Rosenkranz den Vorsitz führe.

NEOS-Abgeordneter Scherak und ÖVP-Abgeordneter Gerstl kündigten weitere Gespräche mit Rosenkranz an, um seine Partei vielleicht doch noch zur Zustimmung zu bewegen – auch wenn deren Stimmen dazu nicht notwendig sind. Der Beschluss im Nationalrat gilt nur noch als reine Formsache.

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