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Neue Strafenfalle! so darfst du jetzt nicht mehr parken

Die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit 1. Oktober in Kraft. Autofahrer sollten nun vor allem beim Parken besonders aufpassen.

Maxim Zdziarski
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    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
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    Seit Samstag müssen sich Verkehrsteilnehmer an neue Straßenregeln halten – "Heute" berichtete. Während Radfahrer an ampelgeregelten Kreuzungen mit entsprechender Beschilderung nun auch bei Rot rechts abbiegen dürfen, wurden auch die Rechte der Fußgänger "gestärkt". Für die Autofahrer hingegen wurden die Parkregeln erheblich verschärft.

    Stellt man sein Fahrzeug jetzt als Querparker ab, muss ein Mindestabstand am Gehsteig gewährleistet sein. Vor allem in Großstädten war es bislang ein bekanntes Problem, dass größere SUVs und Geländewägen mit den Stoßstangen auf den Gehsteig hinausragten.

    Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried im "Heute"-Talk erklärte, galt bislang nur die Einhaltung der Bodenmarkierungen als verpflichtend. In Ottakring wurde Leserreporter Marko deshalb fälschlicherweise abgestraft – die Strafe nach dem "Heute"-Bericht schließlich storniert.

    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
    Leserreporter

    1,5 Meter müssen frei bleiben

    Das wird jetzt wohl nicht mehr möglich sein, denn die Gesetzeslücke wurde mit der 33. StVO-Novelle eindeutig geregelt. Das Hineinragen in Radfahranlagen und Flächen für den Fußgänger ist seit Samstag nämlich generell verboten.

    Allerdings dürfen Fahrzeuge auf Flächen für den Fußgängerverkehr weiterhin geringfügig hineinragen, zum Beispiel mit dem Seitenspiegel oder der Stoßstange. Dabei müssen jedoch mindestens 1,5 m für den Fußgängerverkehr freibleiben.

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