Die ORF-Haushaltsabgabe treibt immer kuriosere Blüten. Sie wurde bereits Verstorbenen oder mehreren Personen im selben Haushalt vorgeschrieben.
Doch nicht nur Haushalte müssen die neue ORF-Gebühr zahlen. Seit "Heute" den Fall eines Kleinwasserkraftwerks in der Steiermark aufdeckte, dem die Abgabe ebenfalls vorgeschrieben wurde, melden sich weitere Betroffene.
Jüngster Fall: der "Erlebnismuseumsverein Schönbach" im niederösterreichischen Waldviertel. "Wir sind ein gemeinnütziger Verein, haben einen nicht gewinnorientierten Museumsbetrieb. Warum müssen wir zahlen", ärgert sich der Obmann im "Heute"-Gespräch.
Die Antwort: Der Verein hat Angestellte, muss Kommunalsteuer zahlen. Deshalb wird auch die ORF-Abgabe fällig. So sieht es die Gesetzeskonstruktion von Türkis-Grün unter Federführung von Medienministerin Susanne Raab vor. Ob die Betroffenen Radio- oder Fernsehgeräte haben oder nutzen, ist für die Fälligkeit Abgabe im Unterschied zur früheren GIS-Gebühr nicht mehr entscheidend.
Der Verein hat die Abgabe zwar beglichen. "Jedoch nur mit Vorbehalt und Widerwillen", wie man im Mail an die ORF-Beitragsstelle festhält
Die ORF-Gebühr ist inzwischen auch ein Fall für den Rechnungshof, das oberste Kontrollorgan der Republik. Die Abwicklung der Haushaltsabgabe durch die OBS soll von den Prüfern hinsichtlich der Punkte "Vorschreibung und Einhebung" genauestens unter die Lupe genommen werden.